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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion für den nicht kraftbetriebenen Zugang zu Kranen fest. Für andere Zugangsarten wird festgelegt, welche Angaben zu machen sind. Außerhalb des Anwendungsbereichs liegen gleitfähige, einfahrbare Zugangseinrichtungen, außer beweglicher Rückenschutz. Dieses Dokument behandelt Zugangseinrichtungen zu Steuerständen und alle erforderlichen Zugänge für Wartung, bestimmte Montage- und Demontagearbeiten. Besondere Anforderungen für die Zugänge, die für die Montage und Demontage der Krane erforderlich sind, die regelmäßig ihren Einsatzort ändern sollen, werden in diesem Dokument nicht behandelt und sollten in den entsprechenden Europäischen Normen für die einzelnen Krantypen angegeben sein. Beleuchtung für Zugangseinrichtungen wird in diesem Dokument nicht behandelt und sollte in den entsprechenden Europäischen Normen für die einzelnen Krantypen angegeben sein. Besondere Anforderungen für den Zugang bei einzelnen Krantypen sind in der entsprechenden Europäischen Norm für den einzelnen Krantyp angegeben. Die in diesem Dokument angegebenen Anforderungen berücksichtigten nicht Sicherheitsabstände bezüglich - Schutzeinrichtungen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile; - Relativbewegung zwischen Kran und angrenzender Umgebung oder dem (Erd-)Boden; - gefährlicher Oberflächentemperatur; - elektrischer Ausrüstung. Die signifikanten Gefährdungen, die in diesem Dokument behandelt werden, sind in Abschnitt 4 aufgelistet. Dieses Dokument gilt nicht für Krane, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Dieses Dokument (EN 13586:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane-Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber DIN EN 13586:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert; b) Abschnitt 3 "Begriffe" überarbeitet; hier 3.5 Fußtritt konkretisiert; c) Abschnitt 5.2 "Klassifizierung von Zugängen" wurde Type 2 konkretisiert; d) Abschnitt 5.5 "Wendeltreppen" wurde neu aufgenommen; e) Abschnitt 5.7 "Rückenschutz" wurde grundlegend überarbeitet im 5.7.1 Allgemein; f) Abschnitt 5.10 "Handläufe und Seitenschutz" wurde grundlegend überarbeitet; g) Abschnitt 5.13 "Festigkeit, Zugangsmöglichkeiten und deren Tragkonstruktionen" wurde grundlegend überarbeitet; h) Die Tabellen 2, 3, 4, 5, 7 und 8 wurden überarbeitet (Dimensionen); i) Die Tabelle 1" Gefährdungen" wurde grundlegend überarbeitet; j) Anhang A "Aufstellung vorhandener Berechnungsregeln für Krane" ist entfallen; k) Anhang A wurde aktualisiert; l) Anhang B (informativ) "Beispiele für Oberflächen, die als rutschhemmend gelten" grundlegend aktualisiert; m) Anhang ZA (informativ) wurde grundlegend überarbeitet über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; n) Literaturhinweise aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-22 AK "Konstruktion, Ausrüstungen (SpA CEN/TC 147/WG 3)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Krane und Hebezeuge" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13586:2009-05 .
Gegenüber DIN EN 13586:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert; b) Abschnitt 3 "Begriffe" überarbeitet; hier 3.5 "Fußtritt" konkretisiert; c) Abschnitt 5.2 "Klassifizierung von Zugängen" Type 2 wurde konkretisiert; d) Abschnitt 5.5 "Spindeltreppen" wurde neu aufgenommen; e) Abschnitt 5.7 "Rückenschutz" wurde grundlegend überarbeitet in 5.7.1 "Allgemeines"; f) Abschnitt 5.10 "Handläufe und Seitenschutz" wurde grundlegend überarbeitet; g) Abschnitt 5.13 "Festigkeit, Zugangsmöglichkeiten und deren Tragkonstruktionen" wurde grundlegend überarbeitet h) Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle 7 und Tabelle 8 wurden überarbeitet (Dimensionen); i) Tabelle 1 "Liste der signifikanten Gefährdungen und damit zusammenhängende Anforderungen" wurde grundlegend überarbeitet; j) Anhang A "Aufstellung vorhandener Berechnungsregeln für Krane" ist entfallen; k) Anhang A wurde aktualisiert; l) Anhang B (informativ) "Beispiele für Oberflächen, die als rutschhemmend gelten" grundlegend aktualisiert; m) Anhang ZA (informativ) wurde grundlegend überarbeitet über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; n) Literaturhinweise aktualisiert.