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In der Vergangenheit war es auf der nördlichen Hemisphäre allgemein üblich, Probenplatten unter einem Winkel von 45° gegen Süden zu bewittern. Obwohl diese Ausrichtung für den Abbau der organischen Beschichtung üblich ist, haben Untersuchungen gezeigt, dass sie für das generelle Korrosionsverhalten des Produktes bei Anwendung im Baubereich wenig aussagt. Die Freibewitterung unter 45° gegen Süden berücksichtigt zum Beispiel nicht: - Überhänge, durch die ungewaschene Flächen entstehen; - Überlappungen von Blechen; - wenig geneigte Dächer und so weiter Das Freibewitterungskomitee der European Coil Coating Association (ECCA) hat ein Bewitterungssystem entwickelt, das sich enger an tatsächliche Praxisbedingungen anlehnt und das die Grundlage für diesen Teil von EN 13523 darstellt. Drei Ausrichtungen für die Platten werden festgelegt: a) PLATTE 1: 45° zur Horizontalen gegen Süden, das heißt die traditionelle Ausrichtung für die Bewertung von organischen Beschichtungen: Farbänderungen, Glanzänderungen, Kreidung und so weiter; b) PLATTE 2: 90° zur Horizontalen gegen Norden, mit einem Überhang zur Bewertung des allgemeinen Korrosionsverhaltens bei seitlichen Abschirmungen, insbesondere auf ungewaschenen Flächen; c) PLATTE 3: 5° zur Horizontalen gegen Süden. Diese Platte, bei der eine Überlappung vorhanden ist, dient grundsätzlich zur Bewertung des allgemeinen Korrosionsverhaltens bei Anwendungen für Dächer. Je nach den geforderten Bewitterungsdaten wird (werden) ein oder mehrere Plattentyp(en) mit der zugehörigen Ausrichtung gewählt. Dieser Teil von EN 13523 legt die Gestalt der Probenplatten fest und beschreibt das Verfahren zum Bestimmen der Beständigkeit einer organischen Beschichtung auf einem metallischen Substrat bei Freibewitterung. Für diese Norm ist das Gremium NA 002-00-07 AA "Allgemeine Prüfverfahren für Beschichtungsstoffe und Beschichtungen" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13523-19:2005-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13523-19:2019-12 .
Gegenüber DIN EN 13523-19:2005-02 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Anhang B wurde bezüglich der aktuellen Bewitterungsstationen der ECCA überarbeitet.