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Dieser Teil von EN 13523 legt das Verfahren zum Bestimmen von Metamerie bei einem Probenpaar einer organischen Beschichtung auf einem metallischen Substrat fest. Wenn zwei Farbproben identische spektrale Reflexionskurven aufweisen, ist ihre Farbe bei jeder Lichtart unabhängig von deren spektralen Eigenschaften gleich. Dies wird "unbedingt gleich" genannt. Es ist auch möglich, dass zwei Farbproben, die unterschiedliche spektrale Reflexionskurven aufweisen, unter einer bestimmten Lichtquelle gleich aussehen, jedoch nicht unter einer anderen Lichtquelle mit anderen spektralen Eigenschaften. Dies wird "metamer" genannt. Eine quantitative Beschreibung der Metamerie ist der "Metamerie-Index". Die Angabe des Metamerie-Index ist von begrenztem Wert, wenn ΔE (der gemessene Farbabstand für eine bestimmte Lichtart, siehe EN 13523-3:2001) > 0,5 ist. Der Metamerie-Index ist nicht geeignet zum Bestimmen des absoluten Farbabstands oder der Farbkonstanz einer bestimmten Probe bei Lichtartwechsel. Der Farbabstand unter der Bezugslichtart ist durch die Farbmaßzahlen L*, a* und b* (siehe EN 13523-3:2001) zu messen. Von diesem Verfahren ausgeschlossen sind fluoreszierende Beschichtungen, mehrfarbige Proben, Proben mit Metallic-Beschichtungen und Proben, die Perlglanzeffekte aufweisen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13523-15:2002-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13523-3:2022-01 .
Gegenüber DIN EN 13523-15:2002-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Festlegung bezüglich der für die Prüfung verwendeten Lichtarten des Spektralphotometers wurde ergänzt; b) die Gleichungen im Abschnitt 9 wurden mit den aktuellen Normen zur Farbmetrik (EN ISO 11664-4) und zum Metamerie-Index (DIN 6172) abgestimmt; c) bezüglich der Konditionierung der Probenplatten wurde eine Verweisung auf EN 13523-0 ergänzt.