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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der Europäischen Norm legt Anforderungen fest für industrielle Rohrleitungen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen, zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an industrielle Rohrleitungen nach der Normenreihe EN 13480 und CEN/TR 13480-7. Im Grundsatz gelten für Rohrleitungen aus Aluminium und seinen Legierungen die gleichen Anforderungen wie für Rohrleitungen aus anderen Werkstoffen, zum Beispiel Stahl. Wegen der abweichenden Werkstoffeigenschaften von Aluminium (-legierungen) gegenüber Stahl ist es hinsichtlich mancher Anforderungen notwendig, diesen Unterschieden in Bezug auf Werkstoffe, Auslegung, Herstellverfahren (Umformen, Schweißen etcetera) und den zugehörigen Prüfverfahren gegenüber den allgemeinen Anforderungen für Rohrleitungen aus Stahl durch andere normative Festlegungen Rechnung zu tragen. Dieses Dokument (EN 13480-8:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 267 "Metallische industrielle Rohrleitungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 082-00-17 AA im Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13480-8 Berichtigung 1:2016-10 , DIN EN 13480-8/A2:2015-12 , DIN EN 13480-8:2014-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13480-8:2024-12 .
Gegenüber DIN EN 13480-8:2014-12, DIN EN 13480-8/A2:2015-12 und DIN EN 13480-8 Berichtigung 1:2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde redaktionell überarbeitet; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) in 5.2 Hinzufügung von Anforderungen an Prüfbescheinigungen; d) in 5.3 Überarbeitung der Anforderungen bezüglich der Bruchdehnung; e) in 5.6 Überarbeitung der Anforderungen an Auslegungstemperatur und Eigenschaften; f) Hinzufügen von 6.8 zu kammergepressten Rohren; g) Hinzufügen von 6.9 zu alternativen Verfahren für die Auslegung; h) in 8.2.3 Überarbeitung der Anforderungen für die zerstörende Prüfung von umgeformten und wärme-behandelten Teilen; i) in 8.5 Überarbeitung der Tabelle 8.5-1 zu VT- und ZfP-Verfahren, Techniken, und Zulässigkeitskriterien; j) in 8.6 wurden die Anforderungen in Tabelle 8.6-2 "Erforderliche Prüfungen und Zulässigkeitskriterien für Probeplatten für Arbeitsprüfungen" überarbeitet; k) in Anhang B wurden die Anforderungen in B.5.1.1 "Verfahrensqualifikation zur Herstellung der dauerhaften Verbindung" und von Tabelle B.1 "Prüfung der Übergangsstücke" überarbeitet; l) Hinzufügen von Anhang C (normativ) mit zulässigen Werten der Berechnungsspannung; m) Überarbeitung des Anhangs ZA zum Zusammenhang mit der Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU.