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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die vorliegende Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen für die Verwendung beim Bau der oberen Schicht von Bahnkörpern fest, die durch Aufbereitung natürlicher oder industriell hergestellter Materialien oder gebrochener ungebundener rezyklierter Gesteinskörnungen gewonnen werden. Für die Anwendung dieser Norm werden die Gesteinskörnungen als Gleisschotter bezeichnet. Anhang E (normativ) enthält ein Verzeichnis der berücksichtigten Ausgangsmaterialien, die im Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm liegen. Wiederverwendeter Gleisschotter: Gleisschotter, der aus an der Baustelle vorher verwendetem Gleisschotter stammt und nicht in Verkehr gebracht wurde, ist nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Die Norm enthält ebenfalls die Festlegung, dass ein Qualitätskontrollsystem für die werkseigene Produktionskontrolle einzuführen ist, sowie Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm. Sie enthält die allgemeine Anforderung, dass die Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Gleisschotter die maximal zulässigen Grenzwerte, die in der einschlägigen Europäischen Norm für das Material festgelegt sind beziehungsweise die nach den nationalen Bestimmungen des Bestimmungsmitgliedstaats zulässig sind, nicht übersteigen darf. Im Bauwesen verwendeter Gleisschotter sollte mit allen Anforderungen dieser Europäischen Norm übereinstimmen. Diese Norm enthält umfassende und spezifische Anforderungen an natürliche Gesteinskörnungen und an rezyklierten Gleisschotter, die sich zum Beispiel mit der Raumbeständigkeit einiger Basalte befassen. Die Arbeiten an Materialien aus einigen anderen sekundären Quellen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die Anforderungen sind unvollständig. In der Zwischenzeit sollten solche Materialien, sofern sie als Gleisschotter in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen dieser Norm voll entsprechen. Unter Umständen müssen sie aber auch zusätzliche spezifische Anforderungen, die am Verwendungsort gelten, erfüllen. Abhängig von den Erfahrungen mit der Anwendung des Produkts dürfen im Einzelfall zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen festgelegt werden und in den spezifischen Vertragsunterlagen definiert werden. Zurzeit werden Anforderungen an die Angabe des Potenzials von Gleisschotter, gesetzlich geregelte gefährliche Stoffe freizusetzen, erarbeitet. Bis zur Fertigstellung dieser Anforderungen sollten die Anforderungen am Verwendungsort beachtet werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-60 AA "Gleisschotter" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN 13450:2003-06 und DIN EN 13450 Berichtigung 1:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Redaktionelle Überarbeitung; b) Überarbeitung der Tabelle 1 "Kategorien für die Korngrößenverteilung"; c) Überarbeitung der Tabelle 4 "Kategorien für die Höchstwerte der Plattigkeitskennzahl" d) Überarbeitung des Abschnittes 5 "Physikalische Anforderungen"; e) Ergänzung der Tabelle 9 "Kategorien für die Höchstwerte des Widerstandes gegen Verschleiß"; f) Ergänzung durch Abschnitt 7 "Dauerhaftigkeit"; g) Streichung des Abschnittes 8 "Konformitätsbewertung" - wurde in eine eigenständige Norm EN 16236 für alle Gesteinskörnungen überführt; h) Überarbeitung des Abschnittes 9 "Bezeichnung"; i) Aufnahme der Tabelle A.1 "Verzeichnis von Ausgangsstoffen für Gleisschotter nach EN 13450 mit Angabe des Klassifizierungscodes und des Status"; j) Streichung der Anhänge - D "Bedingungen, die für das in EN 1097-2 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Schlagzertrümmerungswertes von Gleisschotter gelten", - E "Bedingungen, die für das in EN 1097-1 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Verschleiß (Micro-Deval) von Gleisschotter gelten", - F "Bedingungen, die für das in EN 1367-1 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Frost-Tau-Wechsel von Gleisschotter gelten", - G "Bedingungen, die für das in EN 1367-2 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung der Beständigkeit von Gleisschotter gegen Magnesiumsulfat gelten", - H "Hinweise zur Bestimmung des Frostwiderstandes von Gleisschotter", - I "Werkseigene Produktionskontrolle"; k) Überarbeitung des Anhanges ZA.