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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm (EN 13438:2013) legt Leistungsanforderungen an organische Pulverlacke und organische Pulverbeschichtungen fest, die auf fertige Gegenstände (feuerverzinkte oder sherardisierte Stahlerzeugnisse) aufgetragen wurden und für Bauzwecke vorgesehen sind. Feuerverzinkte Stahlerzeugnisse können Gegenstände sein, die stückverzinkt (nach der Herstellung feuerverzinkt) wurden oder aus kontinuierlich feuerverzinktem Band oder Blech bestehen, welches anschließend verarbeitet wurde. Diese Europäische Norm legt keine Leistungsanforderungen an den Prozess des Pulverbeschichtens selbst fest. Anforderungen an die Reinigung und Vorbehandlung der feuerverzinkten oder sherardisierten Stahlerzeugnisse vor dem Pulverbeschichten werden festgelegt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Gegenstände mit Zink-Aluminium-Überzügen oder Aluminium-Zink-Überzügen sowie für kontinuierlich feuerverzinkten Draht. Diese Norm gilt nicht für organische Pulverlacke und organische Pulverbeschichtungen, die auf feuerverzinkte oder sherardisierte Stahlerzeugnisse aufgetragen werden (das heißt Duplex-beschichtete Gegenstände), für die es spezifische Normen gibt und in die zusätzliche Anforderungen aufgenommen sind oder von den Anforderungen in dieser Norm abweichen. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 139 "Lacke und Anstrichstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 002-00-10-05 UA "Korrosionsschutzstoffe und -systeme, einschließlich Prüfung" im Arbeitsausschuss NA 002-00-10 AA "Korrosionsschutz von Stahlbauten" des Normenausschusses Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) im DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13438 Berichtigung 1:2007-12 , DIN EN 13438:2006-01 .
Gegenüber DIN EN 13438:2006-01 und DIN EN 13438 Berichtigung 1:2007-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Begriff "Probe" wurde gestrichen; b) ein neuer Begriff "Substrat" wurde eingeführt; c) eine Anmerkung im Abschnitt 4 schließt Verweisungen auf EN ISO 14713-2 und EN ISO 14713-3 ein, um die Gestaltung von den nach dieser Norm zu verarbeitenden Gegenständen zu optimieren; d) Toleranzgrenzen für die Anforderungen an den Glanz wurden für Glanzgrade über 50 Einheiten leicht verschärft (reduziert von 10 Einheiten auf 7 Einheiten) und "Tabelle 1 - Anforderungen an den Glanz" wurde gestrichen; e) Abschnitt 6 wurde geändert, um Verweisungen auf "Reinigung" als Abgrenzung von "Vorbereitung" oder "Vorbehandlung" zu verdeutlichen; f) die Verweisung auf die (alte) Tabelle 1 in 6.5.5 "Glanz" wurde gestrichen; g) eine Haftfestigkeitsprüfung auf dem fertigen pulverbeschichteten Gegenständen ist nicht mehr obligatorisch (siehe überarbeiteten Abschnitt 6.5.6) und sollte, falls erforderlich, festgelegt werden; h) eine neue "Tabelle 1 Zusammenfassung der Prüfungen" wurde zur leichteren Verweisung in den Abschnitt 7 aufgenommen; i) die zulässige Mindestdicke der für die Prüfung von mechanischen Eigenschaften verwendeten beschichteten Probenplatten wurde von 0,3 mm auf 1,0 mm erhöht (siehe A.3.1); j) Verweisungen auf aktualisierte Normen wurden aufgenommen, z. B. der Ersatz von ISO 7724-3 durch EN ISO 11664-4 (siehe A.4.2) und der Ersatz von ISO 1518 durch EN ISO 1518-1 (siehe A.4.5); k) Anhang B wurde geändert, um Verweisungen auf "Reinigung" und "Vorbehandlung" zu verdeutlichen und inhaltlich gekürzt; l) die Möglichkeit einer Haftfestigkeitsprüfung an einem fertigen Gegenstände wurde in den Anhang D aufgenommen (siehe D.3.5); m) Anhang E wurden inhaltlich gekürzt - zu weiteren Angaben wurde auf EN 15773 verwiesen; n) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.