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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Kommission beauftragte das CEN, Normen zu erstellen, um die Umsetzung der im Anhang II der EG-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle formulierten grundlegenden Anforderungen zu unterstützen. Sie beabsichtigte, diese "Auftragsnormen" im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen, um somit den Status der Anerkennung als harmonisierte Europäische Normen zu erreichen. Jedoch wurden auf Intervention von Belgien, Dänemark und Österreich nur die Europäischen Normen EN 13428 "Verpackung - Spezifische Anforderungen an die Herstellung und Zusammensetzung - Vermeidung von Verpackungsabfall durch Ressourcenschonung" und EN 13432 "Verpackung - Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau - Prüfschema und Bewertungskriterien für die Einstufung von Verpackungen" im Europäischen Amtsblatt zitiert. Hinsichtlich der anderen Normungsergebnisse des CEN/TC 261 "Verpackung" kam die Kommission nach Beratungen mit der Generaldirektion Umwelt zu der Auffassung, dass die übrigen mandatierten Normen die Wünsche der Kommission, entsprechend den generellen Anforderungen, nicht genügend reflektierten. Nach intensiven Beratungen zwischen Vertretern des CEN/TC 261 und der Kommission wurde das Folgemandat M/317 erteilt und CEN aufgefordert, die Normen hinsichtlich des Auftrags der Kommission zu überarbeiten. In den zurückliegenden Monaten haben die jeweils von den Änderungswünschen der Kommission betroffenen Arbeitsgruppen des CEN/TC 261 eine Überarbeitung vorgenommen. Zurzeit befinden sich diese überarbeiteten Projekte im so genannten UAP-Verfahren (Einstufigen Annahmeverfahren) bei CEN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13427:2000-12 .
Gegenüber DIN EN 13427:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN 13427 wurde mandatiert; b) in der Einleitung wurde folgender Satz aufgenommen: Potenzielle Veränderungen bei Freisetzungen in die Umwelt, die durch die Einführung der gebrauchten Verpackungen und Verpackungsabfälle in die Verwertungsprozesse verursacht werden, sind zu berücksichtigen; c) bei der Überarbeitung wurde auf CR 13695-2 "Verpackung - Anforderungen zur Messung und Feststellung der vier Schwermetalle und anderen gefährlichen Substanzen in Verpackungen und deren Freisetzung in die Umwelt - Teil 2: Anforderungen zur Messung und Feststellung von gefährlichen Substanzen in Verpackungen und deren Freisetzung in die Umwelt" Bezug genommen; d) Anhang ZA wurde aufgenommen; e) redaktionell überarbeitet.