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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Mit dieser Norm wurde ein weiterer Schritt in Richtung Erfüllung des Mandates M/110 "Sanitärausstattungsgegenstände" getan. Die in der CEN/TC 163/WG 3/TG 2 "Grundsätze baulicher Ausführung und Prüfung von Klosettbecken mit angeformten Geruchsverschluss" (Federführung: DIN) unter maßgeblicher Beteiligung der im Unterausschuss NA 119-05-18-01 UA "Waschtische, Sitzwaschbecken, Klosetts, Urinale" vertretenen sanitärkeramischen Industrie entwickelten Norm behandelt ausschließlich Produkte aus Sanitärkeramik und nichtrostendem Stahl. Urinalwände und Urinalstände, so wie sie oft in öffentlichen Einrichtungen anzutreffen sind, sind nicht Gegenstand dieser Norm, genauso wie die bereits am Markt angebotenen wasserlosen Urinale.
Zunächst werden in der Norm wichtige Bauarten von Urinalen und Spüleinrichtungen beschrieben. Dabei geht man sowohl vom Wirkprinzip (Absaugung, Verdrängung) als auch vom Vorhandensein von Spülrand und wassergefülltem Geruchsverschluss aus. Aufgrund der unterschiedlichen baulichen Voraussetzungen in den verschiedenen Ländern wurden Spülvolumina und Spülströme für diese Bauarten definiert. Die Einführung einer technischen Klassifizierung der wandhängenden Urinale im Hinblick auf die wesentliche Eigenschaft Reinigbarkeit wurde wegen des Bestehens auf seinen Vorschriften eines einzigen Landes erforderlich. Zu den nachzuweisenden Funktionsanforderungen gehören die Wiederauffüllung des Geruchsverschlusses, Spülanforderungen (Flächenbespülung, Ausspülung von drei Kunststoffkugeln, Überspritzen, Abflussvermögen) mit verschiedenen Spüleinrichtungen (Spülventil, Spülkasten, Automatik-Spülkasten ohne Auslaufventil), die statische Belastbarkeit und Reinigbarkeit, die in der Summe eine Dauerhaftigkeit des Urinals für den vorgesehenen Verwendungszweck (Aufnahme von Urin und Spülwasser und Ableitung in die Entwässerungsanlage des Gebäudes) über eine bestimmte, zu erwartende Lebensdauer bestätigt. Die Einführung eines einheitlichen Systems zur Kennzeichnung und Produktbezeichnung ist im Zusammenhang mit der einhelligen, unter den maßgeblichen europäischen Herstellern abgestimmte Forderung nach einer möglichst sprach- und kostenneutralen CE-Kennzeichnung zu sehen.
Der Anhang ZA stellt das Bindeglied zwischen der Norm und der EG-Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) dar.
Dieses Dokument ersetzt DIN 1390-2:1979-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13407:2015-09 .
Gegenüber DIN 1390-2:1979-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) entsprechend aktueller Markttendenzen in diesem Bereich wurde die Norm überarbeitet und mit Normen anderer europäischer Normungsinstitute harmonisert; b) die Norm wurde den Anforderungen der EU-Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) angepasst.