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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für temporäre Seitenschutzsysteme fest, die beim Bau oder bei der Instandhaltung von Gebäuden oder sonstigen Baukonstruktionen angewendet werden. Diese Europäische Norm gilt für Seitenschutzbauteile an ebenen und geneigten Flächen und legt die Anforderungen an drei Klassen von temporären Seitenschutzsystemen fest. Für Seitenschutzsysteme mit Auffangfunktion (zum Beispiel beim Fallen oder Abgleiten von einer geneigten Dachfläche) werden in dieser Europäischen Norm Anforderungen an die Energieaufnahmefähigkeit festgelegt. In dieser Europäischen Norm werden sowohl Seitenschutzsysteme erfasst, die mit der Konstruktion verbunden werden, als auch andere, deren Lage auf ebenen Oberflächen durch Schwerkraft und Reibung gesichert wird. Diese Norm enthält keine Anforderungen an Seitenschutzsysteme, die vorgesehen sind für den Schutz: - gegen Stöße durch Fahrzeuge oder andere bewegliche Geräte; - gegen das Abgleiten von losem Schüttgut, Schnee und so weiter; - von Passanten in öffentlichen zugänglichen Bereichen. Diese Norm gilt nicht für Seitenschutzbauteile an Gerüsten nach EN 12811-1 und EN 1004. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-11-05 AA "Arbeits- und Schutzgerüste und Gerüstbauteile" (Spiegelausschuss von CEN/TC 53/WG 1 bis WG 4, WG 10, WG 13 und WG 14) im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13374:2004-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13374:2019-06 .
Gegenüber DIN EN 13374:2004-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) die meisten Bilder wurden aktualisiert; c) drei Tabellen wurden zur Verdeutlichung der Anforderungen hinsichtlich baulicher Durchbildung und Versuchsdurchführung hinzugefügt; d) sämtliche Angaben zur Prüfung durch Versuche aus den Abschnitten 5 und 6 wurden nach Abschnitt 7 verschoben; e) der Unterabschnitt 5.3 zu den Werkstoffen wurde vereinfacht; f) Unterabschnitt 6.1.2 wurde hinzugefügt; g) Unterabschnitt 6.3 wurde durch eine Tabelle und Bilder näher erläutert; h) Abschnitt 7 wurde größtenteils neu gefasst; i) Anhang A wurde gelöscht, Anhang B als neuerist nun Anhang A beibehalten;.