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Die Novellierung der EU-Bauprodukterichtlinie (89/106/EWG) in die EU-Bauprodukteverordnung (305/2011/EU) bedingt bestimmte formale Änderungen, die in den harmonisierten Produktspezifikationen zu berücksichtigen sind. Daraus ergeben sich Handlungskonsequenzen für die Hersteller von Küchenspülen. Küchenspülen dienen dem Vorbereiten von Lebensmitteln (für die Speisenzubereitung), dem Waschen und Spülen von Geschirr und dem Ableiten von häuslichem Abwasser. Sie können ein oder mehrere Becken sowie eine Abtropffläche haben und können verschiedenartig in die Küchenmöbel eingebaut beziehungsweise integriert sein. Dem CEN/TC 163 "Sanitärausstattungsgegenstände" ist bewusst, dass aufgrund der sich aus der Verordnung 305/2011/EU ergebenden neuen Anforderungen an die Hersteller von Sanitärausstattungsgegenständen und der bislang nicht entsprechenden Vorgaben der einschlägigen harmonisierten Europäischen Normen eine deutliche Unruhe und Verunsicherung unter den Akteuren am Markt entstanden war. Auf Initiative der Deutschen Delegation im CEN/TC 163 hin wurde die kurzfristige Änderung beziehungsweise Überarbeitung sämtlicher dieser Normen, so auch der EN 13310, eingeleitet. Für die nationale Spiegelung dieser Arbeiten ist der NA 119-05-18-02 UA "Spültische, Ausgussbecken" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13310:2003-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13310:2019-02 .
Gegenüber DIN EN 13310:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung des Begriffs "Produkttyp"; b) Einführung des Abschnitts "Gefährliche Stoffe"; c) Modifizierung im Abschnitt Prüfapparatur und -materialien zur Prüfung der Abriebbeständigkeit; d) Modifizierung der Kennzeichnung von Produkten; e) Ersatz des Abschnitts "Konformitätsbewertung" durch "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP" f) Ersatz des Anhangs ZA durch den neuen Anhang ZA in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung 305/2011/EU; g) Modifizierung in den normativen Verweisungen und Literaturhinweisen.