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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil von EN 1329 legt für Vollwand-Rohrleitungssysteme aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem für Abwasserleitungen fest, die in Schwerkraftentwässerungsanlagen zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) eingesetzt werden:
- innerhalb von Gebäuden (Anwendungskennzeichen "B"); - innerhalb von Gebäuden und erdverlegt innerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungskennzeichen "BD").
Der vorliegende Teil von EN 1329 gilt ebenfalls für Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem aus PVC-U für die folgenden Verwendungszwecke:
- Lüftungsleitungen in Verbindung mit Abwasseranwendungen; - Regenwasserleitungen innerhalb der Gebäudestruktur.
Er legt auch die Prüfparameter für das Prüfverfahren fest, auf das in dieser Europäischen Norm verwiesen wird.
Diese Europäische Norm behandelt einen Nennweitenbereich, einen Bereich von Rohr- und Formstückreihen sowie Empfehlungen für die Einfärbung.
Die Änderung von EN 1329-1 wurde vorgeschlagen, um die Anforderungen und den Text an andere Normen, die gerade überarbeitet wurden, in Bezug auf den Gelierungsgrad und die Beurteilung der Schlagbeanspruchung, die die Kennzeichnung mit dem "Eiskristall-Symbol" erlaubt, anzupassen.
Diese Europäische Norm wurde vom CEN/TC 155 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme und Schutzrohrsysteme" (Sekretariat: NEN, Niederlande) unter aktiver deutscher Beteiligung des Arbeitsausschusses NA 119-05-41 GA "Kunststoffrohre zum Ableiten von Abwasser innerhalb von Gebäuden" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1329-1:2014-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1329-1:2023-06 .
Gegenüber DIN EN 1329-1:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen in Bezug auf die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit gegen Schlagbeanspruchung in 7.1.2 und Tabelle 18; b) Anpassung in Bezug auf Prüfverfahren zum Gelierungsgrad in Tabelle 21; c) Anpassung der Anforderung an die Mindestdauer der Lesbarkeit der Kennzeichnung für kaltes Klima in Tabelle 25.