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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument beschreibt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Konstruktion, den Betrieb und die Wartung von Hub- und Kippeinrichtungen, die zum Anheben und/oder Kippen eines Troges oder einer Maschine mit einem in Bäckereien genutzten nicht austauschbaren mit Teig oder Konditoreiwaren gefüllten Bottich und zum Auskippen des Inhalts am oberen Endanschlag genutzt werden. Die Hub- und Kippeinrichtungen können fest stehend oder verfahrbar sein und sind für halbfertige Produkte (Mischungen aus Mehl, Wasser und anderen Zutaten) und Rohstoffe (Mehl, Mischungen und so weiter) konstruiert. Die Hubrichtung kann vertikal, geneigt oder kombiniert sein und folgt einer Bahn, die durch mechanische Führungen oder Gelenkarme festgelegt ist. Diese Europäische Norm berücksichtigt alle signifikanten Gefährdungen, Gefahrensituationen und Ereignisse von Hub- und Kippeinrichtungen, die relevant für den bestimmungsgemäßen Gebrauch unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen sind (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Hub- und Kippeinrichtungen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Folgende Maschinen sind ausgeschlossen: Versuchs- und Prüfmaschinen, die beim Hersteller in Entwicklung sind, Haushaltsgeräte, kraftbewegte Hebezeuge, wie zum Beispiel Trogförderer, Hubwagen, automatische in Produktionslinien arbeitende Geräte (bei denen die Bewegung nicht durch eine unmittelbare Aktion des Operators ausgelöst wird). Diese Europäische Norm behandelt nicht angetriebene Ausrüstungen, die die Beweglichkeit der Hub- und Kippeinrichtung unterstützen. Während der Erarbeitung dieser Europäischen Norm wurde angenommen, dass es nicht vorgesehen ist, diese Maschinen mit einem Wasserstrahl zu reinigen. Die Gefährdung durch Lärm wird bei diesen Maschinen als nicht signifikant eingestuft. Das bedeutet nicht, dass der Hersteller dieser Maschinen von Geräuschminderungsmaßnahmen und einer Erklärung zur Geräuschentwicklung befreit ist. Dafür ist das Geräuschmessverfahren im Anhang A angehängt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Hub- und Kippeinrichtungen für Bäckereien, die vor dem CEN-Ausgabedatum dieser Europäischen Norm hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13288:2005+A1:2009. Gegenüber der DIN EN 13288:2005 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13288:2006-05 .
Gegenüber der DIN EN 13288:2006-05 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; c) in 3.2.2, 5.2.2.1 und 7.2 wurden Korrekturen an der Übersetzung vorgenommen.