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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt das Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von hydraulischen Tragschichtbindern einschließlich der Zertifizierung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle fest. Dieses Dokument enthält technische Regeln für die werkseigene Produktionskontrolle, die Prüfung von im Herstellungsbetrieb entnommenen Proben (interne Überwachungsprüfung), die Bewertung der Leistung des hydraulischen Tragschichtbinders, die Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle. Die im Technischen Bericht CEN/TR 14245 enthaltenen Leitlinien enthalten Informationen zur Anwendung dieses Dokuments. Dieses Dokument sollte mit den Anhängen ZA der Europäischen Normen für hydraulische Tragschichtbinder, das heißt EN 13282-1 und EN 13282-2, verknüpft werden. Dieses Dokument (EN 13282-3:2024) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 51 „Zement und Baukalk“ erarbeitet, dessen Sekretariat von NBN (Belgien) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-18 AA „Tragschichtbinder (SpA zu CEN/TC 51/WG 14)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13282-3:2015-06 .
Gegenüber DIN EN 13282-3:2015-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verwendung der in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 568/2014 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) [3, 4], verwendeten Terminologie, insbesondere Übernahme der in der Delegierten Verordnung festgelegten Aufgaben für System 2+ der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP, en: assessment and verification of constancy of performance) zur Neuordnung der Abschnitte dieses Dokumentes; b) Nummerierung der Abschnitte entsprechend der Reihenfolge der in dieser Delegierten Verordnung festgelegten Aufgaben; c) Streichung der Regeln für Auslieferungsstellen; d) Präzisierung/Festlegung der Regeln für Herstellerdepots; e) Ersetzung des Begriffes "Werksqualitätshandbuch" durch "Werksqualitätsdokumentation"; f) Ersetzung des Begriffes "Beauftragter der Werks- bzw. Geschäftsleitung" durch "Qualitätsmanager"; g) redaktionelle Überarbeitung.