Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt die wichtigsten Eigenschaften von Geotextilien und geotextilverwandten Produkten, die in Deponien für feste Abfallstoffe verwendet werden, sowie die geeigneten Prüfverfahren zur Bestimmung dieser Eigenschaften fest. Bei ihrer vorgesehenen Anwendung werden diese Geotextilien und geotextilverwandten Produkte eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllen: Filtern, Trennen, Bewehren und Schützen. Die Trennfunktion wird immer in Verbindung mit Filtern oder Bewehren genutzt, folglich ist Trennen nie allein vorgegeben. Dieses Dokument ist nicht auf geosynthetische Dichtungsbahnen anwendbar, wie in EN ISO 10318-1 festgelegt. Dieses Dokument behandelt die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Produkts nach diesem Dokument und die werkseigene Produktionskontrolle. Besondere Anwendungen können Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher Eigenschaften und - vorzugsweise genormte - Prüfverfahren enthalten, wenn diese technisch relevant sind. Dieses Dokument darf zur Festlegung von Bemessungswerten herangezogen werden, indem die im Zusammenhang mit den in EN 1997-1 (Eurocode 7) angegebenen Definitionen, zum Beispiel Sicherheitsbeiwerte, berücksichtigt werden. Für das Produkt sollte die Bemessungsdauer festgelegt werden, weil seine Funktion zeitlich befristet sein darf, als Einbauhilfe, oder dauerhaft, weil sie der Lebensdauer des Bauwerks entspricht. Für diese Norm ist das Gremium NA 106-01-11 AA "Geotextilien und Geokunststoffe; SpA zu CEN/TC 189 und ISO/TC 221" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13257:2015-07 .
Gegenüber DIN EN 13257:2015-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In 4.2, Tabelle 1, wurden alle mit H gekennzeichneten Eigenschaften durch "A" ersetzt. Die Eigenschaft "Beschädigung beim Einbau" wurde mit "S" gekennzeichnet und ein entsprechender Absatz wurde in 4.3 ergänzt. b) In ZA.3 wurde das Beispiel gestrichen.