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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die wichtigsten Eigenschaften von Geotextilien und geotextilverwandten Produkten, die bei der Entsorgung fester Abfallstoffe verwendet werden, sowie die geeigneten Prüfverfahren zur Bestimmung dieser Eigenschaften fest. Bei ihrer vorgesehenen Anwendung werden diese Geotextilien und geotextilverwandten Produkte eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllen: Filtern, Trennen, Bewehren und Schützen. Die Trennfunktion wird immer in Verbindung mit Filtern oder Bewehren genutzt, folglich ist Trennen nie allein vorgegeben. Diese Europäische Norm ist nicht auf geosynthetische Dichtungsbahnen anwendbar, wie in EN ISO 10318 festgelegt. Diese Europäische Norm behandelt die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Produktes nach dieser Europäischen Norm und die werkseigene Produktionskontrolle. Besondere Anwendungen können Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher Eigenschaften und - vorzugsweise genormte - Prüfverfahren enthalten, wenn diese technisch relevant sind. Diese Europäische Norm darf zur Festlegung von Bemessungswerten herangezogen werden, indem die im Zusammenhang mit den in EN 1997-1 (Eurocode 7) angegebenen Definitionen, zum Beispiel Sicherheitsbeiwerte, berücksichtigt werden. Für das Produkt sollte die vorgesehene Nutzungsdauer festgelegt werden, weil seine Funktion zeitlich befristet sein kann, als Einbauhilfe oder dauerhaft, weil sie der Nutzungsdauer des Bauwerks entspricht. Für diese Norm ist das Gremium NA 106-01-11 AA "Geotextilien und Geokunststoffe; SpA zu CEN/TC 189 und ISO/TC 221" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13257:2005-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13257:2015-07 .
Gegenüber DIN EN 13257:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Liste der normativen Verweisungen aktualisiert; b) Tabelle 1 an das geänderte Mandat M/386 (Aufnahme der Dehnung in Trenn- und Filterfunktionen) angepasst; c) in A.2.3 Mindestprüfhäufigkeiten aufgenommen; d) Anhang B (Dauerhaftigkeit) überarbeitet, um neue Polymere aufzunehmen und die langfristige Alterungsbeständigkeit für eine Nutzungsdauer bis zu 100 Jahren zu bewerten; e) Anhang B in Bezug auf die Verwendung von aufbereitetem Material und wesentlichen Prozessveränderungen angepasst; f) Anhang D zu den wesentlichen technischen Änderungen gegenüber der Vorgängernorm aufgenommen; g) Anhang ZA überarbeitet und an das geänderte Mandat M/386 (Aufnahme der Dehnung in Trenn- und Filterfunktionen) angepasst; h) in Anhang ZA CE-Kennzeichnung auf der Verpackung modifiziert.