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Diese Europäische Norm EN 13223:2015 "Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr - Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen" wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 242 "Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR gehalten wird und ersetzt EN 13223:2004. Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an die mechanischen und elektrischen Einrichtungen der Antriebe und der übrigen mechanischen Einrichtungen von Seilbahnen für den Personenverkehr fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt. Die vorliegende Europäische Norm gilt für die Planung, die Montage, die Herstellung, die Instandhaltung und den Betrieb der mechanischen und elektrischen Einrichtungen der Antriebe und der übrigen mechanischen Einrichtungen der Seilbahnen des Personenverkehrs. Sie enthält Anforderungen an die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwendung nationaler Vorschriften. Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen bleiben unberührt. Sie gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge. Die Abschnitte 6 bis 11 gelten für mechanische und elektrische Einrichtungen der Antriebe. Die Abschnitte 12 bis 20 gelten für weitere mechanische Einrichtungen. Diese Europäische Norm ist Teil einer europäischen Normenreihe über Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr. Diese Normenreihe besteht aus den nachfolgend aufgeführten Teilen: - EN 1907 über Begriffsbestimmungen; - EN 12929 (alle Teile) über Allgemeine Bestimmungen; - EN 12930 über Berechnungen; - EN 12927 (alle Teile) über Seile; - EN 1908 über Spanneinrichtungen; - EN 13223 über Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen; - EN 13796 (alle Teile) über Fahrzeuge; - EN 13243 über Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe; - EN 13107 über Bauwerke; - EN 1709 über Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen; - EN 1909 über Räumung und Bergung; - EN 12397 über Betrieb; - EN 12408 über Qualitätssicherung. Alle diese Normen bilden ein Ganzes für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung und den Betrieb von Seilbahnen für den Personenverkehr. Für die Schlepplifte wurden bei der Abfassung dieses Dokumentes die Arbeiten der Internationalen Organisation für das Seilbahnwesen (OITAF) berücksichtigt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-16 AA "Seilbahnen" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13223:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13223:2023-02 .
Gegenüber EN 13223:2005-06 wurden die folgenden Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 1 wurde eine Ergänzung hinsichtlich Arbeitnehmerschutz aufgenommen; b) in Abschnitt 3 wurden Begriffe entfernt; c) in 4.2.2 wurden die Ziffern l) und p) präzisiert; d) in 6.2.6 wurde die Anforderung an die Unterbrechung des Energieflusses zum Hauptantriebsmotor abgeändert; e) in 6.3.1 wurde die Anforderung an die Geschwindigkeit des Hilfsantriebes entfernt; f) in 6.8.4 wurde präzisiert, dass ausschließlich Sicherheitsbauteile mit den genannten Sicherheitsfaktoren zu berechnen sind; g) 6.9.2.3 wurde erweitert; h) in 7.3.1 wurde die Bestimmung hinsichtlich der Notwendigkeit der Überwachung der Steuerungsarten eingeschränkt; i) in 8.2.2 wurde der zulässige Unterschied des Geschwindigkeits-Sollwertes mit 10% der Nenngeschwindigkeit definiert; j) in 8.3.2 wurde die Auswirkung des Ansprechens der Übergeschwindigkeitsauslösung 10% präzisiert; k) in 8.3.3 wurde die Auswirkung des Ansprechens der Übergeschwindigkeitsauslösung 20% präzisiert; l) in 8.4.2 wurde der Verweis auf Anhang A entfernt; m) 8.4.3 wurde umformuliert, um die Sicherheitsanforderung an alle Bremssysteme einheitlich zu definieren; n) in 8.6.7 wurde die Anforderung nach ausreichender Haftreibung aufgenommen; o) in 8.6.9 wurde die Anforderung nach Überwachung auf alle Gleichstrommotoren erweitert; p) 9.1.1 wurde erweitert; q) in 9.1.2 wurde die Anforderung an die Mindestverzögerung neu definiert; r) in 9.3.6 wurde die Anforderung nach 20%iger Übergeschwindigkeitsauslösung entfernt; s) in 9.4 wurden die Referenznormen für Pneumatikanlagen eingefügt; t) in 11.9.1 wurde der Verweis auf die Anhänge entfernt; u) 12.1.3 wurde inhaltlich überarbeitet. Der Sicherheitsfaktor für die Ermüdungsberechnung wurde definiert; v) in 12.2.6 wurde die Anforderung auf alle Seilscheiben erweitert; w) in 12.2.8 wurde Auswirkung des Ansprechens der Überwachung präzisiert. Die Anforderung an Bergebahnen wurde definiert; x) 13.1.2 wurde neu formuliert. Die Rutschsicherheit wurde definiert; y) in 14.2 wurde die Anforderung an Bergebahnen definiert; z) in 17.1.1.4 wurde die Anforderung entfernt, dass sich die Vorrichtungen in den Stationen befinden müssen; aa) in 18.1.1.2 wurden die Ausnahmen auf den Stationsbereich aller Anlagentypen ausgedehnt; bb) in 18.1.1.3 wurden die Ausnahmen auf den Stationsbereich von Seilschwebebahnen ausgedehnt; cc) in 18.1.1.4 wurde die Anforderung an neue und unverformte Futter bezogen; dd) in 18.1.3.5 wurde die Einsatzmöglichkeit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung eingeführt; ee) in 18.2.3 wurde die Anforderung auf den gesamten Tragseilschuh ausgedehnt; ff) in 18.2.8 wurde Möglichkeit eingeführt, im begründeten Falle auf die Seilfangvorrichtungen an den Tragseilschuhen verzichten zu können; gg) in 18.3.2 wurde die Anforderung entfernt, da der Hinweis auf EN 12929-1 ausreichend ist; hh) 20.3.2 wurde neu formuliert; ii) Anhang A wurde auf "informativ" geändert. Die Tabelle A.1 wurde inhaltlich überarbeitet; jj) Anhang B wurde auf "informativ" geändert. Die Tabelle B.1 wurde inhaltlich überarbeitet; kk) Anhang ZA wurde überarbeitet; ll) Folgende Unterabschnitte wurden klarer formuliert: - 9.1.3; - 9.3.1; - 10.3.4; - 11.7.2; - 11.8.7; - 14.3; - 15.1.2; - 17.8.3; - 17.9; - 18.2.10.
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