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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm ist vom CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erstellt worden und wird national vom FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.7 "Rettungsgeräte" betreut.
Spezifiziert werden die Sicherheits- und minimalen Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste, um als harmonisierte Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der Neuen Konzeption 98/37/EG (Maschinenrichtlinie), ergänzt um die Richtlinie 98/79/EG bereitzustellen.
Hydraulische Rettungsgeräte sind Geräte, die von den Feuerwehren und Rettungsdiensten im Wesentlichen für das Durchtrennen, Spreizen oder Auseinanderziehen von Teilen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen und Flugzeugen, die in Unfälle verwickelt sind, eingesetzt werden mit dem Ziel, Unfallopfer zu befreien oder einen Arbeitsraum für die medizinischen Rettungsdienste so schnell wie möglich zu schaffen.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 14751-1:1997-07 , DIN V 14751-2:1997-07 , DIN 14751-3:1992-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13204:2012-09 .
Gegenüber DIN V 14751-1:1997-07, DIN V 14751-2:1997-07 und DIN 14751-3:1992-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt zusammengefasst; b) Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen und Prüfungen der Europäischen Norm übernommen, um als harmonisierte Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 98/37/EG, ergänzt um die Richtlinie 98/79/EG bereitzustellen; c) maximal zulässiger Betriebsdruck ist nicht mehr begrenzt; d) gleichzeitiger Betrieb von mehreren hydraulischen Rettungsgeräten ist zulässig; e) Verlängern von Rettungszylindern ist nicht mehr untersagt; f) für Öffnungs- und Schließzeiten gilt nun eine Mindestbewegungszeit; g) Benutzerinformation und Kennzeichnung aufgenommen; h) Liste der Gefährdungen aufgenommen, auf deren Basis die Sicherheitsanforderungen und -prüfungen zum Ausschalten oder Verringern der Gefahr erstellt wurden; i) Geräuschbestimmung der Genauigkeitsklasse 2 und Beispiele technischer Maßnahmen zur Geräuschminderung aufgenommen.