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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm beinhaltet die Erstveröffentlichung der Norm EN 13157:2004 sowie das Korrigendum EN 13157:2004/AC und die Anpassung an die neue EG-Maschinenrichtlinie. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte handbetriebene Krane, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Europäische Dokument legt Anforderungen für die in Abschnitt 3 definierten und nachfolgend aufgeführten handbetriebenen Krane fest: - Handkettenzüge; - Hebelzüge; - Klemmbackenwinden; - handbetriebene Fahrwerke, die Hebezeuge tragen; - Trommelwinden; - Flaschenzüge und Umlenkrollen. Die von diesem Europäischen Dokument behandelten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert. Dieses Europäische Dokument behandelt nicht Gefährdungen, die in Bezug auf das Heben von Personen entstehen. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für die folgenden Anwendungen fest: - Einsatz bei Umgebungstemperaturen außerhalb des Bereiches von -10 °C bis +50 °C; - handbetriebene Krane in direktem Kontakt mit Lebensmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, die aus hygienischen Gründen einen hohen Grad an Sauberkeit erfordern; - Gefährdungen durch die Handhabung spezifischer gefährlicher Werkstoffe (z. B. Sprengstoffe, feuerflüssige Massen, strahlende Werkstoffe); - Gefährdungen durch Betrieb in explosiver Atmosphäre.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13157 Berichtigung 1:2009-09 , DIN EN 13157:2004-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13157:2010-07 .
Gegenüber der DIN EN 13157:2004 und DIN EN 13157 Berichtigung 1:2009-09 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) EN 1070 sowie EN 292-1 und -2 ersetzt durch EN ISO 12100; b) Änderung zur Geräuschemission in Abschnitt 7.2, A.7, A.8 und A.9; c) Änderung des Abschnittes 7.2.1; Angaben zum Baujahr; d) Aufnahme des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.