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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt für Schwimmsitze sicherheitstechnische Anforderungen an Gestaltung, Größe, Werkstoffe, Festigkeit und Verhalten im Wasser fest sowie Vorgaben für die Kennzeichnung und die Informationen, die vom Hersteller bereitgestellt werden. Es legt zudem die entsprechenden Prüfverfahren fest. Dieses Dokument gilt nicht für Produkte, die durch EN 13138-1 und EN 13138-2 abgedeckt werden. Dieses Dokument gilt ausschließlich für Auftriebshilfen, in die Benutzer gesetzt werden und die entweder einen Feststoffauftrieb besitzen oder aufgeblasen werden können oder beides. Es gilt nur für Auftriebshilfen der Klasse A, die dazu vorgesehen sind, den Benutzer mit den Bedingungen im Wasser vertraut zu machen. Diese Auftriebshilfen sind nur für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten mit einem Körpergewicht bis 19 kg vorgesehen. Es gilt nicht für Auftriebshilfen der Klasse B oder der Klasse C, für pull buoys, Schwimmringe, Rettungsringe, Schwimmhilfen, Rettungswesten oder Wasserspielzeuge.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13138-3:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 13138-3:2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisungen auf EN 15649-1 gestrichen und Verweisung auf EN ISO 25649 aufgenommen; b) Überarbeitung der Begriffe, um die Harmonisierung zwischen den drei Teilen der Norm sicherzustellen sowie Aufnahme der Definition „Mindestauftrieb“ und Streichen der Definition zu „Armzug-Trainingsgerät“; c) Abschnitt 4 „Klassifizierung“ wurde harmonisiert zwischen allen drei Teilen der Norm; d) Überarbeitung des Abschnittes 5 „Sicherheitstechnische Anforderungen zu Gestaltung und Werkstoffen“ durch zusätzliche Verweisung auf Klasse A oder Klasse B oder Klasse C zur Harmonisierung der Normenreihe, Lockerung und Klarstellung der Farbanforderungen, Änderung der Anforderung zum „Restauftrieb“, Änderung der sicherheitstechnischen Anforderung für Verhalten im Wasser und besondere Sitzkonstruktionen hinzugefügt; e) Überarbeitung des Abschnittes 6 „Prüfverfahren“ und Klarstellung des Verfahrens zur Konditionierung; f) Überarbeitung des Abschnittes 7 „Warnhinweise und Kennzeichnungen“ durch Einfügen des Wortes „eingepresst“ für Kennzeichnungen, die in Schaumstoffen eingepresst werden sowie durch Harmonisierung von Angaben zwischen allen drei Teilen der Norm; g) Überarbeitung des Anhangs A „Maße der Prüfpuppen I bis III“ durch redaktionelle Änderungen der Bilder; h) Aufnahme des neuen normativen Anhangs K mit Angaben zur Kennzeichnung von Auftriebshilfen. i) Harmonisierung zwischen allen drei Teilen der EN 13138 durch redaktionelle Änderungen;