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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm DIN EN 13138-2 behandelt Auftriebshilfen, die entweder in der Hand oder vom Körper gehalten werden (Auftriebshilfen Klasse C = für aktive Benutzer) und zur Verbesserung spezieller Schwimmstoß-Elemente beitragen sollen. Von erwachsenen Schwimmanfängern oder fortgeschritteneren Benutzern können sie auch für weitere Schritte im Prozess des Schwimmenlernens genutzt werden. Der gesamte Vorgang des Schwimmenlernens wird in drei Phasen unterteilt:
Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen sollen Personen (besonders Kindern) das Schwimmenlernen erleichtern. Gestaltung und Zweck dieser Auftriebshilfen orientieren sich an den vorgenannten Lernphasen. Auftriebshilfen sollen dem Benutzer einen Auftrieb im Wasser geben und es ihm ermöglichen, die richtige Körperlage während des Schwimmens beizubehalten.
Die Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion, Gebrauchstauglichkeit, Größen und Kennzeichnung von Auftriebshilfen fest, die dazu bestimmt sind, Benutzer bei der Bewegung im Wasser in den frühen Phasen der Wasserwahrnehmung, beim Schwimmenlernen oder beim Erlernen eines Teils einer Schwimmbewegung zu unterstützen. Weiterhin werden Prüfverfahren zur Verifizierung dieser Anforderungen festgelegt.
Die Norm gilt für Auftriebshilfen der Klasse C, die dafür ausgelegt sind, Schwimmbewegungen zu unterstützen und einzelne Elemente der Schwimmbewegungen zu verbessern, und die entweder einen Eigenauftrieb besitzen oder aufgeblasen werden können. Sie gilt nicht für Schwimmhilfen, Rettungswesten oder Wasserspielzeuge.
Die Norm DIN EN 13138-3 behandelt Schwimmsitze, um Kleinkinder bis zum Alter von 36 Monaten bei ihren ersten Schwimmversuchen zu unterstützen, d. h. sich mit den Bedingungen im Wasser und der Bewegung darin vertraut zu machen. Das Kind befindet sich innerhalb der Auftriebskonstruktion, die für Auftrieb und seitliche Abstützung des Körpers sorgt, wobei der Kopf des Kindes über der Wasseroberfläche gehalten wird (Auftriebshilfen Klasse A = für passive Anwender). Schwimmsitze ermöglichen Kleinkindern die Gewöhnung an die Situation im Wasser und die Bewegung darin. Bewegungen der unteren Gliedmaßen und der Arme sind möglich. Die Benutzung von Schwimmsitzen stellt jedoch keine Ausführung von richtigen Schwimmbewegungen dar. Schwimmsitze nach dieser Norm verbessern die Stabilität im Wasser und minimieren das Risiko des Hängenbleibens beim Kentern. Kinder in Schwimmsitzen benötigen jedoch immer eine Beaufsichtigung durch die Eltern aus nächster Nähe. Überbelastung, brechende Wellen und heftige äußere Kräfte bleiben Risiken, die ein Kentern verursachen können. Flaches Wasser wird wahrscheinlich das Risiko des Kenterns erhöhen und das Aussteigen aus dem Sitz im Notfall verhindern oder hemmen. Im Einzelnen legt diese Norm sicherheitstechnische Anforderungen an Gestaltung, Größen, Material, Festigkeit und Verhalten im Wasser von Schwimmsitzen fest, die am Körper getragen werden. Sie enthält außerdem Vorgaben für die Kennzeichnung und die Herstellerinformation sowie entsprechende Prüfverfahren.
Die Norm gilt für Auftriebshilfen der Klasse A, in die Kinder gesetzt werden. Diese Auftriebshilfen sind nur für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten mit einem Körpergewicht bis 18 kg vorgesehen.
Die Europäische Norm EN 13138-3:2007 wurde vom CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-04 AA "Wasserrettungs- und Sicherheitsmittel" im NASport.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13138-2:2003-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13138-2:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 13138-2:2003-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich auf Schwimmringe erweitert; b) Form der Produktinformation modifiziert; c) Anforderungen an Warnhinweise und Kennzeichnung erweitert; d) redaktionell im Sinne der Harmonisierung des Textes aller drei Teile der DIN EN 13138 geändert.