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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion, Gebrauchstauglichkeit, Größen und Kennzeichnung von Auftriebshilfen fest, die dazu vorgesehen sind, Benutzer bei der Bewegung im Wasser in den frühen Phasen der Wasserwahrnehmung, beim Schwimmenlernen oder beim Erlernen eines Teils einer Schwimmbewegung zu unterstützen. Weiterhin werden Prüfverfahren zur Verifizierung dieser Anforderungen angegeben. Dieser Teil 2 der EN 13138 gilt nur für Auftriebshilfen der Klasse C, die dafür ausgelegt sind, in den Händen oder mit dem Körper gehalten zu werden. Typische Auftriebshilfen sind Schwimmbretter für Arme und Beine. Diese Auftriebshilfen, die entweder über Feststoffauftrieb verfügen oder aufgeblasen werden können, werden verwendet, um das Schwimmenlernen oder Schwimmbewegungen zu unterstützen und einzelne Elemente der Schwimmbewegungen zu verbessern. Es gilt nicht für pull buoys, Schwimmringe, Rettungsringe, Schwimmhilfen, Rettungswesten oder Wasserspielzeuge.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13138-2:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 13138-2:2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung mit allen drei Teilen der EN 13138; b) Verweisungen auf EN 15649 gestrichen; c) Überarbeitung der Begriffe, um die Harmonisierung zwischen den drei Teilen der Norm sicherzustellen sowie die Definition der Konditionierung verbessert und die Definition zu „Armzug-Trainingsgerät“ gestrichen; d) Überarbeitung des Abschnittes 4 „Klassifizierung“ zur Harmonisierung zwischen allen drei Teilen der Norm und durch Änderungen der Definitionen von Klasse A und Klasse C; e) Überarbeitung des Abschnittes 5 „Sicherheitstechnische Anforderungen zu Gestaltung und Werkstoffen“ durch Streichen der Farbanforderungen, Vereinfachung des Inhaltes und Harmonisierung der sicherheitstechnischen Anforderungen mit EN ISO 25649-1:2017; f) Überarbeitung des Abschnittes 6 „Prüfverfahren“ durch Klarstellung des Verfahrens zur Konditionierung; g) Überarbeitung des Abschnittes 7 „Warnhinweise und Kennzeichnungen“ durch Einbeziehung des Wortes „eingepresst“ für Kennzeichnungen, die in Schaumstoffe gepresst werden und Aufnahme von Informationen zu umweltgerechter Entsorgung; h) neuer Anhang E „Detaillierte Abbildungen zur Gestaltung von Informationszeichen, allgemeinen Sicherheitszeichen sowie deren Anordnung auf dem Produkt“ mit Informationen der für diese Norm anwendbaren graphischen Zeichen; i) neuer Anhang F mit Prüfverfahren für das Verfangen an vorstehenden Teilen; j) redaktionelle Überarbeitung der Norm.