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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen sowie Anforderungen an die Wassereignung für Konstruktion, Größen, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers von Schwimmhilfen fest, die dazu vorgesehen sind, einen entsprechenden Grad an Auftrieb sicherzustellen, um Schwimmanfängern bei der Bewegung im Wasser beim Schwimmenlernen oder beim Erlernen eines Teils einer Schwimmbewegung zu helfen. Weiterhin werden Prüfverfahren zur Verifizierung dieser Anforderungen angegeben. Dieses Dokument gilt ausschließlich für Schwimmhilfen zum Anziehen, die dafür ausgelegt sind, sicher am Körper befestigt zu werden, und die entweder einen Feststoffauftrieb besitzen oder aufgeblasen werden können. Es gilt nur für Schwimmhilfen der Klasse B, die dazu vorgesehen sind, den Benutzer mit den unterschiedlichen Schwimmbewegungen vertraut zu machen. Es gilt nicht für Auftriebshilfen der Klasse A oder der Klasse C, für pull buoys, Schwimmringe, Rettungsringe, Schwimmhilfen, Rettungswesten oder Wasserspielzeuge. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Produkte, die als „Baby-Halsringe (englisch: baby neck rings)“ bekannt sind und die darauf abzielen, die Atemwege des Benutzers über der Wasseroberfläche zu halten.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13138-1:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 13138-1:2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung mit allen drei Teilen der EN 13138; b) Überarbeitung der Einleitung; c) Verweisungen zu EN 15649 gestrichen und Verweisung auf EN ISO 25649 aufgenommen; d) Überarbeitung der Begriffe durch Hinzunahme von Auftrieb durch Aufblasen, Feststoffauftrieb oder einer Kombination beider Auftriebsarten; e) Definition der Dreh- und Hebefähigkeit und Kalibrierung hinzugefügt f) Überarbeitung des Abschnittes 5 „Sicherheitstechnische Anforderungen zu Gestaltung und Werkstoffen“ durch Änderung der Begriffe „Rucksack-Schwimmhilfe“ zu „Rückenauftriebshilfe“, durch Verbesserung der Definition von Ventilkonstruktion, Änderung des Titels zu „Unschädlichkeit“ und Aufnahme einer neuen Definition, um verlorenen Text hinsichtlich Wasserabsorption durch Schaumstoffe zu ersetzen; g) Überarbeitung des Abschnittes 6 „Prüfverfahren“ durch Klarstellung des Konditionierungsprozesses; h) Überarbeitung des Abschnittes 7 „Warnhinweise und Kennzeichnungen“ durch Verbesserung der Definition der Buchstabengröße und Aufnahme von Anforderung zur Vereinheitlichung der Grundsätze der Gestaltung zur Beschriftung dieser Schwimmhilfen; i) Überarbeitung des Abschnittes 8 „Sicherheitstechnische Anforderungen zu Wassereignung“ zur besseren Information über sicherheitstechnische Anforderungen bezüglich der Leistung im Wasser; j) Überarbeitung des Abschnittes 9 „Prüfung“ hinsichtlich Prüfmethoden, Prüfverfahren und Prüfungen durch Aufnahme neuer Angaben; k) Überarbeitung des Anhangs C, mit verbesserter Beschreibung der Kraftanwendung zur Prüfung der Schnallenleistung; l) neuer Anhang G mit Informationen über die Prüfung der Auffälligkeit; m) neuer Anhang I mit vollständigen Details der Symbole mit Gültigkeit für die Teile 1, 2 und 3 der Norm; n) neuer Anhang J mit vollständigem Prüfverfahren für das Verfangen an vorstehenden Teilen; o) neuer Anhang K und Anhang L mit Informationen über die Maße von Prüfpuppen; p) neuer Anhang M mit Informationen über Wassereignungsprüfung; q) Überarbeitung des Anhangs ZA; r) Überarbeitung der Begriffe; s) redaktionelle Überarbeitung der Norm.