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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen sowohl an die Qualitätskontrolle als auch an die Werkseigene Produktionskontrolle fest, die bei der Produktion von Asphaltmischgut für Straßen, Flugbetriebsflächen und sonstige Verkehrsflächen gelten. Zusätzliche, vertraglich vereinbarte Prüfungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. Die Werkseigene Produktionskontrolle wird in Verbindung mit Europäischen Normen für Asphaltmischgut durchgeführt, wenn die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung angewendet wird. Sie kann im Rahmen der Qualitätskontrolle auch dann durchgeführt werden, wenn die CE-Kennzeichnung keine Anwendung findet. Sofern ein Asphaltmischwerk bereits über ein Zertifikat als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung verfügt, sollte in Fällen der Nichtanwendung der CE-Kennzeichnung kein erneutes, zusätzliches Audit gefordert werden. Diese Europäische Norm gilt für die Qualitätslenkung von Asphaltmischgut, dessen Baustoffe und Zielzusammensetzung bekannt sind und dessen Übereinstimmung mit allen zutreffenden Anforderungen an die Zusammensetzung oder mit den am Gebrauchsverhalten orientierten oder leistungsbezogenen Anforderungen nach EN 13108-1 bis -7 und -9 durch eine Typprüfung nachgewiesen wurde.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13108-21 Berichtigung 1:2009-05 , DIN EN 13108-21:2006-07 .
Gegenüber DIN EN 13108-21:2006-07 und DIN EN 13108-21 Berichtigung 1:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung zur Angleichung mit anderen Bestandteilen der Reihe EN 13108, Prüfverfahren und EU-BauPVO-Anforderungen; b) neue Anleitung zum Umgang mit nichtkonformen Produkten, als Teil der Werkseigenen Produktionskontrolle, und Systemabweichungen beim Audit; c) "Leistungsbeständigkeit" ersetzt allgemein "Konformität des Produktes"; d) Aufteilung von Tabelle A.1 zwecks Verständlichkeit in zwei Teile, Tabelle A.1 und Tabelle A.2 - korrekte Toleranzen für Hot-Rolled-Asphalt; e) Erläuterung "zusätzlicher charakteristischer" Siebe für die Leistungserklärung und "frei wählbare" Siebe für die Werkseigene Produktionskontrolle; f) Aufnahme eines Ansatzes das System der WPK für eine Gruppe von Asphaltmischwerken oder ein einzelnes Asphaltmischwerk für das Audit; g) früherer (informativer) Anhang C wurde entfernt.