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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 13094:2020+A1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 296 „Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Dieses Dokument legt Anforderungen an die Auslegung und den Bau von Metalltanks mit Entleerung durch Schwerkraft fest, die für die Beförderung von Stoffen mit einem Dampfdruck von höchstens 110 kPa (1,1 bar) (absoluter Druck) bei 50 °C vorgesehen sind. Tanks mit Entleerung durch Schwerkraft haben keinen höchsten Betriebsdruck. Während des Betriebs kann es allerdings zu einem Druckaufbau im Tankkörper auftreten, zum Beispiel aufgrund des begrenzten Durchflusses durch das System zur Gasrückführung, oder der Öffnungsdrücke von Belüftungseinrichtungen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Betriebsdrücke den Prüfdruck des Tanks oder 0,5 bar, je nachdem, welcher Wert am höchsten ist, nicht überschreiten. Dieses Dokument legt Anforderungen an: - Öffnungen, - Verschlüsse, - Rohrleitungen, - Halterungen für die Bedienungsausrüstung und - die bauliche Ausrüstung fest. Abgesehen von durch den Tankkörper geführten Rohrleitungen legt dieses Dokument keine Anforderungen an Teile der Bedienungsausrüstung fest. Dieses Dokument ist anzuwenden für Flugfeldtankfahrzeuge, wenn diese auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden. Es gilt auch für intermodale Tanks (zum Beispiel Tankcontainer und Tankwechselbehälter) für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Schiene. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für fest verbundene Eisenbahnkesselwagen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13094:2020-10 .
Gegenüber DIN EN 13094:2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen, die die Änderung des Anwendungsbereichs bezüglich Anwendungen von Niederdruck- zu Schwerkraftentleerung widerspiegeln; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Änderungen von Begriffen, Symbolen und Abkürzungen; d) Vereinfachung der Anforderungen an die Bedienungsausrüstung durch Verweisung auf sich aus den Rechtsvorschriften ergebene Anforderungen; e) Klarstellung der bei einer niedrigeren Auslegungstemperatur erforderlichen Kerbschlagzähigkeit; f) neu aufgenommene Anforderungen an die Querschnittsform von Tankkörpern mit nicht kreisrundem Querschnitt, an Sümpfe und andere hervorstehende Teile und an seitliche oder untenliegende Ausschnitte, die innerhalb der Kontur des Tankkörpers liegen; g) Verdeutlichung der Anforderungen an den Nachweis zur Auslegung; h) Erweiterung der Anforderungen an die dynamischen Bedingungen, die für die Tankauslegung verwendet werden; i) Überarbeitung der Angaben für Überdruckbedingungen, sodass die Änderung des Anwendungsbereichs berücksichtigt wird; j) Verdeutlichung, dass sich höchstzulässige Spannungen auf die höchstzulässigen Membranspannungen beziehen; k) Erweiterung der Anforderungen an die Wanddicke des Tankkörpers, um Ausschnitte zu verdeutlichen und einzuschließen; l) Aufnahme einer bevorzugten Position für Bedienungsausrüstung, die am Tankscheitel angebracht ist; m) teilweise Lockerung der Beschränkung auf Trennwände in Längsrichtung; n) zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen, die durch den Tankkörper geführt werden; o) allgemeine Überarbeitung des Schutzes von am Tankscheitel angebrachter Bedienungsausrüstung; p) Aufnahme von Anforderungen an die elektrische Verbindung und Erdung; q) Änderung der Bewertungskriterien für Schweißnähte, die weder von Anhang D noch von EN 14025 abgedeckt werden; r) zur Untersuchung und Prüfung von Schweißnähten wird auf EN 12972:2018 verwiesen; ANMERKUNG 1 Gleichwertige zulässige Anforderungen an die Untersuchung und Prüfung von Schweißnähten sind in 7.4.4 dieses Dokuments enthalten. s) für Herstellungstoleranzen wird auf EN 12972:2018 verwiesen; t) Aufnahme von Anforderungen an die Mindest-Kennzeichnung des Tankkörpers; u) Berücksichtigung von Anforderungen an das Tankschild durch Verweisung auf sich aus den Rechtsvorschriften ergebene Anforderungen; v) Verdeutlichung und Überarbeitung der Anwendung der in Anhang A angegebenen verschiedenen Nachweisverfahren zur Auslegung; w) Aufnahme des Finite-Elemente-Verfahrens in Anhang B als ein Verfahren zur Bestimmung des spezifischen Arbeitsaufnahmevermögens; x) Änderungen zur Verdeutlichung der informativen Beispiele von Schweißnahtausführungen in Anhang D; und y) Aufnahme von Literaturhinweisen.