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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Füllern fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien sowie Mischungen solcher Gesteinskörnungen für die Verwendung in Asphalten und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen gewonnen werden. Diese Norm gilt nicht für die Verwendung von Ausbauasphalt. Die Norm deckt ebenfalls rezyklierte Gesteinskörnungen mit einer Dichte größer als 1,50 Mg/m3 (1 500 kg/m3) sowie rezyklierte feine Gesteinskörnungen ab, jeweils mit den entsprechenden Einschränkungen. Anhang A (normativ) enthält ein Verzeichnis der berücksichtigten Ausgangsmaterialien und gibt an, welche im Anwendungsbereich dieser Norm liegen. Anforderungen an die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm sind EN 16236 zu entnehmen. Die Norm enthält die allgemeine Anforderung, dass die Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Gesteinskörnungen die maximal zulässigen Grenzwerte, die in der einschlägigen Europäischen Norm für das Material festgelegt sind beziehungsweise die nach den nationalen Bestimmungen des Bestimmungsmitgliedstaats zulässig sind, nicht übersteigen darf. Die Tabellen in dieser Norm enthalten Kategorien, die in allen vier Hauptnormen für Gesteinskörnungen festgelegt sind: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242. Nicht alle Kategorien sind auf Gesteinskörnungen für Asphaltmischgut anwendbar. Die grau hinterlegten Kategorien, Anmerkungen, Kommentare und so weiter sollten nicht für Gesteinskörnungen in Asphaltmischgut verwendet werden. Gesteinskörnungen im Bauwesen sollten mit allen Anforderungen der einschlägigen Europäischen Normen übereinstimmen. Diese Normen enthalten umfassende und spezifische Anforderungen an natürliche Gesteinskörnungen, Hochofenstück- und Stahlwerksschlacken und rezyklierte Gesteinskörnungen, die sich zum Beispiel mit der Raumbeständigkeit bestimmter Basalte, der Volumenzunahme bestimmter Schlacken und der Zusammensetzung von rezyklierten Gesteinskörnungen befassen. Die Arbeiten an Festlegungen für Materialien aus einigen anderen sekundären Quellen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die Anforderungen sind unvollständig. In der Zwischenzeit sollten solche Materialien, sofern sie als Gesteinskörnungen in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen dieser Norm voll entsprechen. Unter Umständen müssen sie aber auch zusätzliche spezifische Anforderungen, die am Verwendungsort gelten, erfüllen. Abhängig von den Erfahrungen mit der Anwendung des Produkts dürfen im Einzelfall zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen festgelegt werden und in den spezifischen Vertragsunterlagen definiert werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-90 AA "SpA zu CEN/TC 154/SC 3, 4 und SpA zu CEN/TC 227/WG 4" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN 13043:2002-12 und DIN EN 13043 Berichtigung 1:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt Anwendungsbereich präzisiert; b) Abschnitt Korngrößenverteilung überarbeitet; c) hinsichtlich der Konformitätsbewertung auf FprEN 16236 verwiesen; d) Verzeichnis der berücksichtigten Ausgangsmaterialien, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, aufgenommen, siehe Anhang A; e) Hinweise zur Bestimmung des Frostwiderstandes von Gesteinskörnungen (ehemals Anhang A) und Festlegungen zur werkseigenen Produktionskontrolle (Anhang B) gestrichen; f) redaktionell überarbeitet.