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Norm [AKTUELL]
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Die Europäischen Normen konkretisieren einschlägige Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die in den Normen behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die Norm DIN EN 13035-1 enthält die Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und Installation von Einrichtungen, die zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas innerhalb des Werks vorgesehen sind. Sie gilt für fest stehende, bewegbare und verfahrbare Lagereinrichtungen, mechanische und pneumatische Handhabungseinrichtungen und Transporteinrichtungen. Die Norm behandelt nur Einrichtungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Glas stehen. Sowohl Traktoren, Krane, Hebezeuge und Gabelstapler als auch die Teile von Fahrzeugen mit eigenem Antrieb, die nicht im direkten Kontakt mit Glas sind, werden nicht im Anwendungsbereich erfasst. Die Norm gilt nicht für Hand-Lastaufnahmemittel.
Die Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden. Die Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen während der Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung ausgehen. Gefährdungen durch Lärm werden für die Arten von Einrichtungen im Anwendungsbereich dieser Norm nicht als signifikant betrachtet.
Die Norm DIN EN 13035-2 enthält die Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und Installation von Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas außerhalb des Werks und schließt Gestelle, Paletten, an Fahrzeuge angebaute Reffs, Innenlader-Fahrzeuge, spezifische Einrichtungen zum Sichern des Glases, Feststellstangen und Vakuum-Hebeeinrichtungen, die für den Straßentransport und auf Baustellen verwendet werden, ein. Die Norm befasst sich nur mit Einrichtungen, die in unmittelbarer Berührung mit Glas stehen. Sie gilt nicht für manuelle Einrichtungen wie Tragschlaufen und Handsauger. Sowohl Zugmaschinen, Krane, Windenzüge und Gabelstapler als auch Teile anderer kraftbetriebener Fahrzeuge, die nicht mit dem Glas in Berührung kommen, gehören nicht zum Anwendungsbereich der Norm.
Die Norm gilt nicht für Einrichtungen zum Transport auf andere Weise als auf der Straße, zum Beispiel auf Schiffen, Eisenbahnen und den Transport von bereits verglasten Fenstern/Rahmen.
Die Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden. Diese Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen während der Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung ausgehen. Gefährdungen durch Lärm werden für die Arten von Einrichtungen im Anwendungsbereich dieser Norm nicht als signifikant betrachtet.
Diese Normen beinhalten die jeweilige Deutsche Fassung der vom CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten Europäischen Normen EN 13035-1 und -2:2008. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des NAM wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung der Normen beteiligt.