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DIN EN 13022-2:2006-08

Glas im Bauwesen - Geklebte Verglasungen - Teil 2: Verglasungsvorschriften; Deutsche Fassung EN 13022-2:2006

Englischer Titel
Glass in building - Structural sealant glazing - Part 2: Assembly rules; German version EN 13022-2:2006
Ausgabedatum
2006-08
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
38

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2006-08
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Diese Europäische Norm ist vom CEN/TC 129 "Glas im Bauwesen" erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Gemium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-27 AA "Geklebte Glasfassaden". Diese Europäische Norm behandelt die Montage und die Verklebung von Verglasungselementen in Fenster, Türen oder Vorhangfassadenkonstruktionen und die Montage von Verglasungselementen durch lastübertragendes Verkleben in oder auf eine Unterkonstruktion oder direkt in oder auf das Gebäude. Sie enthält Angaben für den Monteur zur Unterstützung bei der Einteilung seiner Arbeit und zum Erreichen der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Qualitätskontrolle. Geklebte Verglasungen können als Produkt, aber auch als Montageverfahren für den Einbau von Glas in oder auf Unterkonstruktionen betrachtet werden. Für geklebte Verglasungen als Produkt erhielt die Europäische Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) ein Mandat von der Europäischen Kommission für die Erteilung von Europäischen Technischen Zulassungen (ETAs). Diese enthalten die Bedingungen, die ein Hersteller erfüllen muss, um vollständige geklebte Verglasungen und "Bausätze" für geklebte Verglasungen, die für den Verkauf als komplettes Produkt in einer (Handels-)Transaktion vorgesehen sind, auf den Markt zu bringen. Für das Montageverfahren nach dieser Norm können Unterkonstruktion, Glasprodukte, Klebstoffe, Zubehör, Werkstoffe und Bauteile Gegenstand einzelner, unabhängiger (Handels-)Transaktionen sein; sie werden unabhängig voneinander bestellt und auf die Baustelle oder in eine Werkstatt geliefert, wo ein Monteur die verschiedenen Werkstoffe und Bauteilelemente montiert und anschließend in die Konstruktion einbaut, alles unter der Kontrolle eines Konstrukteurs. Diese Europäische Norm gilt nur, wenn die Konstruktion eines Gebäudes so geplant ist, dass die Glasprodukte im Verfahren der geklebten Verglasung direkt in das Gebäude, jedoch unter kontrollierten Umgebungsbedingungen, eingebaut werden. Dies bedeutet, dass der Monteur nur für das Montieren der Verglasung, nicht für die Konstruktion, verantwortlich ist. Montage und Konstruktion sind zwei getrennte Aufgaben mit eigenen Verantwortlichkeiten. Trotzdem müssen Konstrukteur und Monteur eng zusammearbeiten. Um dem Monteur zu vermitteln, was die Konstruktion umfasst und welche Angaben er vom Konstrukteur benötigt, sind in dieser Europäischen Norm Konstruktionsanleitungen in Form eines informativen Anhangs angegeben.

Inhaltsverzeichnis
ICS
81.040.20
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13022-2:2010-07 , DIN EN 13022-2:2014-08 .

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