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Diese Änderung A1 konkretisiert in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 13021:2003 die einschlägigen Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung A1 in Verbindung mit der bisher gültigen Norm EN 13021:2003 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Dieser Änderungsentwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" (Sekretariat: DIN) erstellten Änderung A1 zu EN 13021:2003. Die Arbeiten wurden von der WG 16 "Straßenbetriebsdienst und Winterdienst" des CEN/TC 151 durchgeführt, deren Federführung auch beim DIN liegt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 051-03-02 AA "Maschinen für den Straßenbetriebsdienst (Spiegelgremium für CEN/TC 151/WG 16 und CEN/TC 337)" des NKT.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13021:2003-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 17106-1:2022-04 , DIN EN 17106-3-1:2022-04 , DIN EN 17106-3-2:2022-04 .
Gegenüber DIN EN 13021:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Änderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; b) EN 13021:2003/A1:2008 wurde eingearbeitet und hierdurch vorgenommene Ergänzungen und Änderungen gekennzeichnet.