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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm ist zusammen mit EN 13001-1 und EN 13001-2 zu verwenden und als solche legen sie die allgemeinen Bedingungen, Anforderungen und Methoden fest, um durch Konstruktion und theoretischen Sicherheitsnachweis mechanische Gefährdungen an Kranhaken zu verhindern. Diese Europäische Norm gilt für folgende Hakenteile und Hakenarten: - alle Arten von geschmiedeten Hakenkörpern; - bearbeitete Hakenschäfte mit Gewinde-/Mutter-Aufhängung. Die Grundsätze der Europäischen Norm können auf bearbeitete Hakenschäfte im Allgemeinen angewendet werden. Jedoch müssten Spannungskonzentrationsfaktoren, die für Konstruktionen von Bedeutung sind, die nicht in dieser Norm angegeben sind, bestimmt und angewendet werden. Gusshaken und Lamellenhaken, die aus einem oder mehreren parallel angeordneten Blechen aus Walzstahl zusammengesetzt sind, sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Im Folgenden sind signifikante Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse aufgeführt, die zu Risiken für den Menschen während des normalen Gebrauchs und bei vorhersehbarem Missbrauch führen könnten. Abschnitte 4 bis 8 dieses Dokuments sind notwendig, um Risiken, die mit nachfolgend genannten Gefährdungen verbunden sind, zu reduzieren oder zu beseitigen: a) Überschreiten der Festigkeitsgrenzwerte (Fließen, Bruch, Ermüdung); b) Überschreiten der Temperaturgrenzwerte des Werkstoffs. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm sind im Hauptteil des Dokuments beschrieben und gelten für geschmiedete Hakenkonstruktionen im Allgemeinen. Die häufig verwendeten Hakenkörper- und Hakenschaft-Konstruktionen, die in Anhang A, B und F aufgelistet sind, dienen nur als Beispiel und sollten nicht als Anforderungen dieser Europäischen Norm verstanden werden. Anhang I gibt Richtlinien zur Auswahl einer Hakengröße für Hakenkörper nach Anhang A oder B. Diese Europäische Norm gilt für Krane, die nach dem Datum der Genehmigung dieses Dokuments durch CEN gefertigt werden, und dient als Referenzgrundlage für Europäische Normen von speziellen Kranarten. Dieser Teil der EN 13001 befasst sich nur mit der Methode der Grenzzustände nach EN 13001-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitees CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13001-3-5:2016. Das Dokument wurde grundlegend überarbeitet. Gegenüber DIN SPEC 1186:2010-11 wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Normativen Verweisungen und der Literaturhinweise; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" sowie im NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein (SpA CEN/TC 147/WG 2 und SpA ISO/TC 96/SC 10)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TS 13001-3-5:2010-11; DIN SPEC 1186:2010-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13001-3-5:2022-05 .
Gegenüber DIN SPEC 1186:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Normativen Verweisungen und der Literaturhinweise; b) Aktualisierung der Anforderungen, c) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.