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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Diese Europäische Norm ist gemeinsam mit EN 13001-1 und EN 13001-2 anzuwenden, mit denen sie die allgemeinen Bedingungen, Anforderungen und Methoden festlegt, um mechanische Gefährdungen von Kranen durch deren Konstruktion und theoretische Verifizierung zu verhindern. Spezifische Anforderungen an bestimmte Krantypen sind in den entsprechenden Europäischen Normen für den jeweiligen Krantypen enthalten. Diese Europäische Norm beschäftigt sich mit Lagern in Kranen. Sie ist nicht für Lager vorgesehen, die Teil von Normbauteilen, zum Beispiel Getrieben, Motoren et cetera, sind; derartige Lager müssen jedoch unter Anwendung der Lasteinwirkungen von EN 13001-2 und Klassifizierungsparameter von EN 13001-1 konstruiert werden. EN 13001-3-7 für Zahnräder und Getriebe ist in Vorbereitung und behandelt die Lasteinwirkungen bei Lagern in Getrieben. Nachfolgend ist eine Auflistung der signifikanten Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse aufgeführt, die während der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung zu Risiken für Personen führen könnten. Die Abschnitte 4 bis 7 der vorliegenden Norm sind notwendig, um Risiken in Verbindung mit den folgenden Gefährdungen zu mindern oder zu beseitigen: - Überschreitung der Festigkeitsgrenzwerte (Fließgrenze, Bruch und Ermüdungsfestigkeit); - Überschreitung von Temperaturgrenzwerten des Werkstoffs oder der Komponenten; - elastische Instabilität des Krans oder seiner Teile (Knicken, Ausbeulen). Diese Europäische Norm gilt nicht für Krane, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments als eine Europäische Norm hergestellt wurden und dient als Referenzgrundlage für die Europäischen Normen für bestimmte Krantypen (siehe Anhang C). EN 13001-3-4 behandelt ausschließlich die Methoden der Grenzzustände nach EN 13001-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13001-3-4:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und Spiegelausschuss NA 060-22-10-22 AK "Konstruktion, Ausrüstungen" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.