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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Diese Europäische Norm ist zusammen mit EN 13001-1 und EN 13001-2 anzuwenden. Sie legen allgemeine Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung mechanischer Gefahren von Kranen durch Konstruktion und theoretische Nachweisverfahren fest. Spezifische Anforderungen an spezielle Krantypen sind in der jeweiligen Europäischen Norm für den speziellen Krantyp enthalten. Im Folgenden ist eine Liste der signifikanten Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse aufgeführt, die Risiken für Personen bei Normaleinsatz und vorhersehbarem Missbrauch zur Folge haben könnten. Die Abschnitte 4 bis 8 dieser Norm enthalten Vorgaben zur Verminderung oder Ausschaltung von Risiken, die mit folgenden Gefahren verbunden sind: a) Überschreiten der Festigkeitsgrenzwerte (Fließen, Bruch, Ermüdung); b) Überschreiten der Temperaturgrenzwerte des Werkstoffs oder der Komponenten; c) elastische Instabilität des Krans oder seiner Teile (Knicken, Beulen). Diese Europäische Norm gilt nicht für Krane, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm als EN gefertigt werden, und dient als Referenzgrundlage für Europäische Normen für spezielle Krantypen (siehe Anhang I). EN 13001-3-1 umfasst nur die Methode der Grenzzustände entsprechend EN 13001-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13001-3-1:2012+A2:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und dem Spiegelausschusses NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein (SpA CEN/TC 147/WG 2 u. SpA ISO/TC 96/SC 10)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13001-3-1:2013-12 .
Gegenüber DIN EN 13001-3-1: 2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4.2.1 Es wurden neue Stahlgüter nach EN 10149 2 und nichtrostende Stähle nach EN 10088 2 hinzugefügt; b) Abschnitt 5.2.3.3 Die Anwendung der Schraubenvorlaststreuung wurde geändert; c) Abschnitt 5.2.5 Tabelle 8 wurde geändert, um gleichwertige Werkstoffe für höchstfesten Stahl auszugrenzen; d) Abschnitte 6.1 Hier wurden spezifische Widerstandsbeiwerte für die Ermüdungsfestigkeit angepasst und die Anforderungen an den Ermüdungsversuch geändert; e) Abschnitte 6.5.4 Hier wurde die Gleichung zur Beurteilung der kombinierten Wirkung von Normal und Schubspannungen geändert; f) Anhang C wurde hinsichtlich der Berechnung von Kehlnähten optimiert; g) Anhang D Für die Kerbklassen D.1.1, D.1.2, D.3.29 und D.3.30 wurden die charakteristischen Ermüdungs-festigkeiten geändert.