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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm enthält Festlegungen zu den beiden Arten von Wechselverkehrszeichen (WVZ); das heißt kontinuierliche (siehe 3.4) und nicht kontinuierliche (siehe 3.6) Wechselverkehrszeichen. Diese Europäische Norm legt die visuellen und physikalischen Merkmale von WVZ sowie deren Dauerhaftigkeitsaspekte fest. Sie enthält außerdem die maßgeblichen Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren, die Konformitätsbewertung und deren Kennzeichnung. Diese Europäische Norm behandelt WVZ, die auf Verkehrsflächen auf öffentlichem oder privatem Gelände, einschließlich in Tunneln, zur Information, als Leitlinie, Warnhinweis und/oder Richtungsanzeige aufgestellt werden. Es werden Prüfmodule verwendet, mit denen die Übereinstimmung mit den Anforderungen nachgewiesen wird. Diese Europäische Norm behandelt keine: a) Schilderbrücken, Ausleger, Maste (Träger) und Fundamente; b) Signalgeber; c) Größen und Formen von WVZ-Zeicheninhalten; d) Bedienungs- und Überwachungseinheiten, es sei denn, sie befinden sich im Prüfmodul; e) Steuerung der Leuchtdichte von Verkehrszeichen. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-28 AA "Wechselverkehrszeichen (Spiegelausschuss zu CEN/TC 226/WG 11)" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12966-1:2010-03 , DIN EN 12966-2:2005-07 , DIN EN 12966-3:2005-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12966:2019-02 .
Gegenüber den DIN EN 12966-1:2010-03, DIN EN 12966-2:2005-07 und DIN EN 12966-3:2005-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderungen an die optische Qualität von kontinuierlichen WVZ (Abschnitt 6) und nicht kontinuierlichen WVZ (Abschnitt 7) wurden aktualisiert und Prüfverfahren (9.5) wurden verständlicher gemacht; b) die Anforderungen an die physikalische Qualität (Abschnitt 8) wurden aktualisiert und Prüfverfahren (9.4) wurden entsprechend angepasst; c) Teil 2 und Teil 3 von EN 12966 wurden in den Hauptteil des vorliegenden Dokuments eingearbeitet und unter Abschnitt 11 "Konformitätsbewertung" (11.2 "Typprüfung" und 11.3 "Werkseigene Produktions-kontrolle") zusammengefasst; d) der informative Anhang C und der informative Anhang D wurden überarbeitet und weitere Informationen und Leitlinien wurden für ein besseres Verständnis ergänzt; e) der informative Anhang H wurde ergänzt und enthält Vorlagen für die Kurzdarstellung von Prüf-ergebnissen; f) der normative Anhang I wurde ergänzt und legt Kennzeichnungsschlüssel fest; g) der informative Anhang ZA wurde entsprechend den Anforderungen der Bauproduktenverordnung (EU BauPVO) überarbeitet.