Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Europäische Norm legt zwei Verfahren zur Bestimmung der Korngrößenverteilung von Ca-/Mg-Bodenverbesserungsmitteln fest. Das Trockensiebverfahren (Verfahren A) ist auf alle Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel mit Ausnahme von feuchten und pastösen Produkten anwendbar. Das Nasssiebverfahren (Verfahren B) gilt für alle Produkte, die beim Vortrocknen für Verstopfen, Verbacken, elektrostatische Aufladung oder Agglomeration anfällig sind. Pulverförmige Stoffe, die einzelne Teilchen enthalten, lassen sich sehr leicht trocken sieben. Dieses Verfahren, das im vorliegenden Dokument als Verfahren A beschrieben ist, ist leicht zu handhaben, schnell und preiswert, und es erlaubt die Bestimmung der Teilchengröße wasserlöslicher Stoffe. Aus diesem Grund sollte das Trockensiebverfahren immer vorrangig angewendet werden. Die Sieböffnungen können jedoch durch Probenteilchen am Durchsatz gehindert werden, ein Phänomen, das als "Verstopfen" (en: blinding) bekannt ist. Besonders bei Sieben mit kleiner Öffnungsweite wird das Verstopfen hauptsächlich durch Verbacken und das Erzeugen elektrostatischer Aufladungen verursacht. Bei der Trockensiebung sehr feuchten Probenguts können ebenfalls Probleme durch Verstopfen vorkommen. Diese Schwierigkeiten treten beim Nasssiebverfahren, das im Dokument als Verfahren B beschrieben ist und das für alle Stoffarten wie Pulver (trocken oder feucht), pastöse Produkte oder Körner, mit Ausnahme solcher, die wasserlösliche Bestandteile enthalten, anwendbar ist, nicht auf.
Die Europäische Norm wurde im CEN/TC 260 "Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel" (Sekretariat: DIN) erarbeitet. Die nationale Spiegelung erfolgte im Arbeitsausschuss NA 057-03-02 AA "Düngemittel" des NAL.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12948:2003-01 .
Gegenüber DIN EN 12948:2003-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Festlegungen zur Probenahme wurden dahingehend geändert, dass diese kein Bestandteil des im vorliegenden Dokument festgelegten Verfahrens sind. Auf die Anwendung von EN 1482-1 für die Probenahme wird nur informativ hingewiesen; b) die normative Verweisung auf EN 1482-2 zur Probenvorbereitung wurde aufgenommen; c) eine Klarstellung zum Verfahren der Verteilung von Agglomeraten in Verfahren B wurde hinzugefügt; d) die Literaturhinweise wurden überarbeitet; e) die Norm wurde den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst; f) die deutsche Übersetzung wurde redaktionell überarbeitet.