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Dieses Dokument legt ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt. Es enthält: - ergänzende Bestimmungen für den Bestand der Zugseilschleife; - ergänzende Bestimmungen zur Abwendung besonderer Ereignisse im Betrieb; - Anforderungen an die Befestigung des Fahrzeuges am Zugseil. Es gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge. Das zuständige Normungsgremium ist NA 087-00-16 AA "Seilbahnen".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12929-2:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12929-2:2023-07 .
Gegenüber DIN EN 12929-2:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert; b) Überarbeitung des Abschnitts 5.2.2 "Gefährdungsbilder"; c) Überarbeitung des Abschnitts 6 "Maßnahmen für den Bestand der Zugseilschleife"; d) Streichung der Abschnitte 6.13, 6.14, 6.20, 6.22, 7.7, 7.8 und 7.9; e) Überarbeitung des Abschnitts 7.4 "Längspendelfreiheit"; f) Überarbeitung des Abschnitts 8 "Anforderungen an die Befestigung des Fahrzeuges am Zugseil"; g) im informativen Anhang A wurde die A-Abweichung Deutschlands entfernt; h) im Anhang ZA wurde die Zusammenhänge mit den Grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2000/9/EG an die neue Nummerierung angepasst.
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