Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Norm behandelt eine Vorgehensweise zur Bestimmung des Auslaugungsverhaltens von Abfall unter festgelegten Bedingungen (das heißt für ein festgelegtes Szenarium einschließlich eines festgelegten Zeitrahmens), um eine Lösung für ein genau beschriebenes Problem zu geben. Dies gilt für Beseitigungs- und Verwertungsszenarien. Dazu werden die äußeren Bedingungen betrachtet, die die Freisetzung von Bestandteilen aus Abfall direkt beeinflussen.
Die Migration von ausgelaugten Bestandteilen des Beseitigungs- oder Verwertungsstandortes in die Umgebung findet keine Berücksichtigung. Die Beurteilung der Toxizität für den Menschen oder die ökologischen Einflüsse auf Flora und Fauna als einem Nebeneffekt nach Freisetzung der Bestandteile aus dem Abfall werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Das derzeitige Wissen von sehr komplexen Szenarien und Abfällen kann die Möglichkeit für eine eindeutige Lösung eines bestimmten Problems einschränken. Ein Beispiel kann die Deponierung eines komplexen Abfallgemischs sein.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 292 "Charakterisierung von Abfällen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Unterausschuss NA 119-01-02-05 UA "Eluierungsverfahren" im NAW verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12920:2006-06 .
Gegenüber DIN EN 12920:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich auf Abfälle der mineralgewinnenden Industrie erweitert; b) Begriff 2.7 "Säurebildungsverhalten eines Abfalls" aufgenommen; c) redaktionelle Änderungen.