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Norm [AKTUELL]
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Der Teil 1 von DIN EN 12899 legt die Anforderungen an vollständige Verkehrszeichenanlagen (einschließlich Aufstellvorrichtungen), Verkehrszeichen (Bildträger mit Signalbildern), Bildträger (ohne Signalbilder) und andere wesentliche Komponenten (retroreflektierende Beschichtung, Aufstellvorrichtungen und Beleuchtungseinrichtungen) fest.
Benutzer öffentlicher und privater Verkehrswege werden durch die ortsfesten Verkehrszeichen informiert und geführt. Dieser Teil der Norm ist für Straßenbauämter gedacht. Er darf auch von privaten Bauträgern angewendet werden, die auf ihrem eigenen Grundbesitz Verkehrszeichen verwenden wollen, die den auf öffentlichen Straßen eingesetzten Zeichen entsprechen.
Die Norm DIN EN 12899-2 legt die Anforderungen an neue innenbeleuchtete Verkehrsleitsäulen (TTBs, en: Transilluminated Traffic Bollards), die Verkehrszeichen entweder enthalten (TTBs vom Typ 1) oder tragen (TTBs vom Typ 2) können, einschließlich deren Befestigung fest. Sie umfasst die Leistungsanforderungen und Prüfverfahren. Farbmetrische und retroreflektierende Eigenschaften sowie zum Beispiel die Leuchtdichte der innenbeleuchteten Teile sind unter Berücksichtigung der CIE-Empfehlungen festgelegt. In den Konstruktionsanforderungen sind die Gebrauchstauglichkeit bei statischer und dynamischer Belastung enthalten.
Vorschriften bezüglich der Nutzungssicherheit, einschließlich des Anpralls eines Fahrzeugs, sind ebenfalls angegeben.
Einrichtungen mit gleichartiger Funktion, jedoch ohne Innenbeleuchtung oder unter 600 mm Höhe, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Der Teil 3 von DIN EN 12899 enthält Anforderungen an die Fertigung von neuen Leitpfosten und Rückstrahlern. Die farbmetrischen, retroreflektierenden und physikalischen Eigenschaften wurden für Produkte im Neuzustand festgelegt. Zur Definition der Dauerhaftigkeit enthält diese Norm auch die Leistungsklassen, die bei dem Produkt nach der natürlichen Bewitterung immer noch vorhanden sein müssen. Hinsichtlich der Verwendung von Farben, Maßen und Toleranzen von Leitpfosten und Rückstrahlern, die den Anforderungen des Kunden entsprechen müssen, sowie hinsichtlich Form und Größe der Schriftzeichen oder Symbole auf Leitpfosten sind keine Anforderungen gegeben.
DIN EN 12899-4 legt die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle (FPC) für die Teile 1, 2 und 3 der Norm DIN EN 12899 fest.
Der Teil 5 von DIN EN 12899 beschreibt die Anforderungen an die Erstprüfung (en: initial type testing, ITT) der Teile 1, 2 und 3 der Normenreihe.
Die Europäischen Normen wurden in der CEN/TC 226/WG 3 "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" erstellt. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss des NABau/FNL/FNF NA 005-10-23 GA "Verkehrszeichen und -einrichtungen (Sp CEN/TC 226/WG 3)" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12899-1:2002-05 .
Gegenüber DIN EN 12899-1:2002-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anhänge A und B sind entfallen b) der Anhang ZA für die CE-Kennzeichnung wurde ergänzt c) die Norm wurde insgesamt neu gegliedert und überarbeitet