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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Kuttern fest, die stationär betrieben und auf dem Boden oder auf einem Tisch aufgestellt werden. Kutter sind Nahrungsmittelmaschinen, die für die Verarbeitung von frischem oder gefrorenem Fleisch, Fleischprodukten, Fisch und Gemüse in einer umlaufenden Schüssel verwendet werden. Dies geschieht mit vertikalen Messern, die sich um eine nahezu horizontale Achse drehen. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Kutter mit umlaufender Schüssel zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Nutzung, Wartung und Außerbetriebnahme der Maschine auftreten können. Kutter für den Hausgebrauch werden nicht von dieser Norm erfasst.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12855:2004-07 .
Gegenüber der DIN EN 12855:2004-07 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. c) In der deutschen Ausgabe wurde die Übersetzung der Überschrift von Abschnitt 5.3.3 korrigiert, und zwar von "NOT-AUS-Einrichtung" in "NOT-HALT-Einrichtung".