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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm ist die konsolidierte Fassung EN 12845:2004 einschließlich der Änderungen EN 12845:2004/A1:2009 und EN 12845:2004/A2:2009.
Die Norm legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von ortsfesten Sprinkleranlagen in Gebäuden und Industrieanlagen. Sie enthält Anforderungen an besondere Sprinkleranlagen, die für Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens wesentlich sind.
Die Norm gilt nur für die in EN 12259-1 festgelegten Sprinklerarten. Die Anforderungen und Empfehlungen dieser Norm gelten auch für jede Ergänzung, Erweiterung, Reparatur oder sonstige Veränderung an Sprinkleranlagen. Sie gelten nicht für Sprühwasser- Löschanlagen.
Die Norm umfasst die Klassifizierung von Gefahren, die Art der Wasserversorgung, die zu verwendenden Bauteile, den Einbau und die Prüfung der Anlage, die Instandhaltung und Erweiterung bestehender Anlagen. Sie weist Konstruktionsdetails von Gebäuden aus, die für das ordnungsgemäße Funktionieren von Sprinkleranlagen nach dieser Norm erforderlich sind.
Die Norm gilt nicht für Wasserversorgungen für andere als Sprinkleranlagen. Ihre Anforderungen können als Leitfaden für andere ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen verwendet werden, wobei jedoch vorausgesetzt wird, dass für andere Löschmittel besondere Anforderungen zu berücksichtigen sind. Die Anforderungen gelten nicht für automatische Sprinkleranlagen auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen und mobilen Brandbekämpfungseinrichtungen oder für unterirdische Anlagen in der Bergbauindustrie. Abweichungen in der Planung von Sprinkleranlagen können zulässig sein, wenn für diese Abweichungen nachgewiesen worden ist, dass ein Schutzniveau erreicht wird, das mindestens dem dieser Norm entspricht, zum Beispiel durch 1 : 1-Brandversuche, wo angemessen, und wenn die Bemessungskriterien vollständig dokumentiert wurden.
Eine automatische Sprinkleranlage ist dafür ausgelegt, einen Brand zu entdecken und diesen schon im frühen Stadium mit Wasser zu löschen oder das Feuer unter Kontrolle zu halten, sodass das Löschen mit anderen Mitteln durchgeführt werden kann. Eine Sprinkleranlage besteht aus einer oder mehreren Wasserversorgungen und einer oder mehreren Sprinklergruppen. Jede Gruppe besteht aus einer Alarmventilstation und einem Rohrnetz mit daran installierten Sprinklern. Die Sprinkler sind an vorgegebenen Stellen an Dächern oder Decken und, wenn erforderlich, in Regalen, unter Zwischenböden sowie in Öfen eingebaut. Einige Planungs- und Ausführungshilfen, wie sie in DIN 14489:1985-05 enthalten waren, sind nicht in die EN 12845 übernommen worden. Daher wird die Norm DIN 14489:1985-05 zurzeit überarbeitet und ist dann zusammen mit DIN EN 12845 anzuwenden. In EN 12845 sind insbesondere Anforderungen, mit denen die Zuverlässigkeit der im jeweiligen Gebäude installierten Sprinkleranlage sichergestellt wird, nicht ausreichend geregelt. Zur Wahrung des Sicherheits- und Schutzniveaus, das für Bauwerke in Deutschland gefordert ist, werden in der in Überarbeitung befindlichen DIN 14489 weitere Erläuterungen und Hinweise zur Anwendung der EN 12845 in Deutschland gegeben. Es ist vorgesehen, nach Präsidialbeschluss 1/1993 des DIN den von dieser Norm nicht berücksichtigten Norm-Inhalt ("Restnorm") im Kurzverfahren als DIN-Norm (DIN 14489) herauszugeben, unter der Berücksichtigung, dass damit kein Handelshemmnis geschaffen wird.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-03-03 AA "Wasserlöschanlagen und Bauteile" des FNFW betreut.
Dieses Dokument ersetzt teilweise DIN 14489:1985-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12845:2016-04 .
Gegenüber DIN 14489:1985-05 werden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an Bauteile für Sprinkleranlagen vollständig übernommen; b) Anforderungen an die Wasserversorgung teilweise übernommen; c) Anforderungen an die Alarmierungseinrichtung vollständig übernommen; d) Anforderungen an die Sprinkleranordnung teilweise übernommen; e) Bemessungsgrundlagen teilweise übernommen; f) Umfang des Sprinklerschutzes und Anforderungen an die Betriebsanleitung, Abnahme, Wartung und Prüfung vollständig übernommen.