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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das Beiblatt 1 zu DIN EN 12831 - der so genannte "Nationale Anhang" zur Europäischen Heizlastberechnungsnorm - ist überarbeitet worden. Eine Überarbeitung wurde notwendig, weil die mit dieser Norm berechnete Heizlast in vielen Fällen deutlich höher ausfiel als nach dem bisher in Deutschland verwendeten Verfahren in DIN 4701. Durch Anpassungen der Randbedingungen wurde nun erreicht, dass das Rechenergebnis in DIN EN 12831 mit dem der zurückgezogenen Norm DIN 4701 innerhalb eines Toleranzbandes von ± 5 % vergleichbar ist.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Die Änderung mit dem größten Einfluss auf das Gesamtergebnis betrifft die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste auf der Gebäudeebene. Der Gleichzeitigkeitsfaktor von ζ = 0,5, in DIN EN 12831 bisher nur für die Aufsummierung der raumweisen Lüftungswärmeverluste durch Infiltration eingesetzt, wird nun auch für den Fall des Mindestluftwechsels angewendet. Dies entspricht einem Mindestluftwechsel für das gesamte Gebäude von 0,25 h-1, ein Wert, mit dem effektiv auch in DIN 4701 gerechnet wurde.
Der Mindestluftwechsel auf der Raumebene ist für fast alle Räume auf 0,5 h-1 gesetzt worden. Bisher hatten Schulzimmer, Bäder und Küchen deutlich höhere Werte.
Für gut gedämmte Gebäude mit einer hohen Wärmespeicherfähigkeit (Passivhäuser) kann die Norm-Außentemperatur in Abhängigkeit der thermischen Zeitkonstante τ = Cwirk/H des Gebäudes angehoben werden. Diese Werte können unter anderem aus der Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs im Rahmen des EnEV-Nachweises entnommen werden.
Die Eingabe der Bauteilabmessungen wurde nun definitiv auf Außenmaße festgelegt. Durch diesen Schritt werden gleiche Bemaßungsregeln für die energetische Bewertung zum Beispiel nach DIN V 18599, die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Kühllastberechnung nach VDI 2078 hergestellt. Künftig können mit der einmaligen raumweisen Eingabe der Bauteile eines Gebäudes diese drei Berechnungen simultan erfolgen.
Die Wiederaufheizleistung ΦRH wird nun getrennt von der Normheizlast ausgewiesen.
Das vereinfachte Berechnungsverfahren wurde für die nationale Anwendung gestrichen.
Weitere Änderungen beziehen sich auf eine Anpassung der Temperaturkorrekturfaktoren bu, die vereinfachte Ermittlung der Wieder-Aufheizleistung durch Nutzungsprofile, die Anpassung der Richtwerte für die Luftdichtigkeit n50 in Anlehnung an DIN V 18599-2, die Aufnahme eines Berechnungsbeispiels mit ventilatorgestützter Lüftung und die Überarbeitung der Formblätter.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12831 Beiblatt 1/A1:2005-03 , DIN EN 12831 Beiblatt 1:2004-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN/TS 12831-1:2020-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 12831 Beiblatt 1 Berichtigung 1:2010-11 .
Gegenüber DIN EN 12831 Beiblatt 1:2004 04 und DIN EN 12831 Beiblatt 1/A1:2005-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bei der Aufsummierung der Lüftungswärmeverluste auf der Gebäudeebene wird der Gleichzeitigkeitsfaktor vonξ = 0,5, der bisher nur für die Aufsummierung der raumweisen Lüftungswärmeverluste durch Infiltration eingesetzt wurde, nun auch für den Fall des Mindestluftwechsels angewendet. Dies entspricht einem Mindestluftwechsel für das gesamte Gebäude von 0,25 h-1, ein Wert, mit dem effektiv auch in DIN 4701 gerechnet wurde. Da erfahrungsgemäß das nutzerbedingte mittlere Fensterlüften bei sehr kalten Außentemperaturen eingeschränkt wird, ist diese Verringerung des auf das gesamte Gebäudevolumen bezogenen rechnerischen Außenluftwechsels angebracht. b) Für die raumweise Berechnung der Lüftungswärmeverluste wird der Mindestluftwechsel nmin auf einen Wert von nmin = 0,5 h-1 für die meisten Raumtypen gesetzt. Bisher hatten Schulzimmer, Bäder und Küchen deutlich höhere Werte. c) Die zusätzliche AufheizleistungΦRH wird nun getrennt von der NormheizlastΦHL ausgewiesen. Sie kann nach diesem Beiblatt berechnet werden. Die Summe aus Normheizlast und zusätzlicher Aufheizleistung wird als AuslegungsheizlastΦHL,Auslg bezeichnet. d) Bei gut gedämmten Gebäuden mit einer hohen Wärmespeicherfähigkeit kann die Norm-Außentemperatur in Abhängigkeit der thermischen Zeitkonstanteτ= Cwirk /H des Gebäudes um bis zu 4 K angehoben werden. Die thermische Zeitkonstante des Gebäudes kann z. B. aus der Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs im Rahmen des EnEV-Nachweises entnommen werden. e) Die Eingabe der Bauteilabmessungen wurde nun definitiv auf Außenmaße festgelegt. Durch diesen Schritt werden gleiche Bemaßungsregeln für die Heizlastberechnung (DIN EN 12831), Kühllast-berechnung (VDI 2078) und energetische Bewertung eines Gebäudes (z. B. DIN V 18599) hergestellt. Künftig können mit der einmaligen raumweisen Eingabe der Bauteile eines Gebäudes diese drei Berechnungen gleichzeitig erfolgen. f) Die Temperaturkorrekturfaktoren bu wurden geringfügig angepasst. g) Das vereinfachte Berechnungsverfahren wurde für die nationale Anwendung gestrichen. h) Weitere Änderungen beziehen sich auf die vereinfachte Ermittlung der zusätzlichen AufheizleistungΦRH durch Nutzungsprofile, eine Anpassung der n50-Werte, die Aufnahme eines Berechnungsbeispiels mit ventilatorgestützter Lüftung und die Überarbeitung der Formblätter.