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Norm [AKTUELL]
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Über die Etikettierung von Lebensmitteln hinsichtlich ihres Vitamingehaltes hat die Europäische Kommission mehrere Richtlinien und Empfehlungen für die amtliche Lebensmittelüberwachung herausgegeben. Außerdem regelt eine europäische Verordnung den Zusatz von Vitaminen zu Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, sowie die Verwendung bestimmter anderer Stoffe oder Zutaten.
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Vitamin D3 (Cholecalciferol) oder Vitamin D2 (Ergocalciferol) in Lebensmitteln mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) fest. Vitamin D3 kommt hauptsächlich in tierischen Lebensmitteln vor, während Vitamin D2 hauptsächlich in wilden Pilzen nachgewiesen wird. Beide Vitamine D2 und D3 können in angereicherten Lebensmitteln vorkommen.
Diese Europäische Norm ist nicht auf Lebensmittel anwendbar, die gleichzeitig Vitamin D2 und Vitamin D3 enthalten.
Neben der Vitamininaktivität von Vitamin D2 und D3 tragen auch die entsprechenden Metabolite 25-Hydroxy-Vitamin D und 1,25-Dihydroxy-Vitamin D zur Vitamin-D-Aktivität bei.
Die Europäische Norm deckt nur die Messung von Vitamin D2 oder Vitamin D3 ab und bietet die Basis für analytische Vorgehensweisen. Sie dient als Rahmen für den Analytiker, sein eigenes analytisches Verfahren in Übereinstimmung mit dieser Norm zu definieren.
Das Verfahren wurde in einem Ringversuch an angereicherten und naturbelassenen Proben wie Margarine, Milch, Milchpulver, flüssige Säuglingsnahrung (Haferschleim), Säuglingsnahrung (Pulver), Speiseöl und Fischöl im Ringversuch gestestet, wobei Proben im Bereich von 0,4 µg/100 g bis 14 µg/100 g untersucht wurden.
Die Europäische Norm ist vom CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN) nach eingehenden Vorarbeiten der Arbeitsgruppe 9 "Vitamine und Carotinoide" erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-13 AA "Vitamine und Carotinoide" des NAL. Deutsche Experten haben maßgeblich an der Erstellung dieser Norm mitgewirkt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12821:2000-07 .
Gegenüber DIN EN 12821:2000-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde geändert ("Bestimmung von Cholecalciferol (D3) oder Ergocalciferol (D2)" statt "Bestimmung von Cholecalciferol (D3) und Ergocalciferol (D2)"); b) die Normative Verweisung auf EN ISO 5555 wurde gestrichen; c) die Validierungsdaten für das Verfahren nach externem Standard wurden gelöscht; d) die Angaben zu den validierten Lebensmitteln wurden präzisiert; e) die Angaben zu einzelnen Reagenzien wurden präzisiert; f) die Bilder wurden aktualisiert; g) die Formulierungen aus dieser Norm wurden an Formulierungen aus neueren Normen aus diesem Bereich angepasst; h) die Norm wurde den gültigen Gestaltungsregeln angepasst.