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Norm [AKTUELL]
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Das vorliegende Dokument legt die Maße, das Verfahren für die Probenahme und die Herstellung von Proben sowie die Bedingungen für die Durchführung der Schälprüfung senkrecht zur Schweißnaht fest, um den Schälwiderstand und das Versagensverhalten zu bestimmen.
Eine Schälprüfung darf in Verbindung mit weiteren Prüfungen durchgeführt werden (zum Beispiel Zeitstand-Zugprüfung, makroskopische Untersuchung und so weiter), um die Gebrauchstauglichkeit von geschweißten Verbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen zu beurteilen.
Schälprüfungen sind auf Überlappschweißverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen anwendbar.
Die T-Schälprüfung nach Abschnitt 5 darf nur für die Beurteilung zusammengeschweißter Platten angewendet werden. Diese Prüfung ist nicht auf geschweißte Prüfstücke aus Platten unterschiedlicher Nenndicke anwendbar.
Die Schältrennprüfung nach Abschnitt 6 darf nur für die Beurteilung von Heizwendelschweißverbindungen angewendet werden, bei denen die Nenndicke des Rohrs/des Formstücks mehr als 10 mm beträgt.
Für die Beurteilung von geschweißten Muffenverbindungen und Heizwendelschweißverbindungen bei Nenn-Außendurchmessern von bis zu 90 mm muss eine Quetschprüfung nach Abschnitt 7 angewendet werden.
Die Quetschprüfung kann auch für Heizwendelschweißverbindungen mit Rohraußendurchmessern von über 90 mm angewendet werden.
Die Quetschprüfung für Heizwendel-Falzverbindungen ist nach ISO 13955 durchzuführen.
Die in diesem Dokument definierten Prüfungen sollten nicht für die Bewertung und/oder Qualifizierung von Thermoplast-Formstücken, zum Beispiel Polyethylen-Formstücken nach EN 1555-3 und EN 12201-3 angewendet werden, da hierfür eigene Anforderungen gelten.
Der zuständige nationale Arbeitsausschuss ist der NA 092-00-32 AA "Fügen von Kunststoffen" im DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12814-4:2001-12 .
Gegenüber DIN EN 12814-4:2001-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich im Hinblick auf Werkstoffe, Schweißverfahren und Abmessungen eingegrenzt; b) normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert; c) Abschnitt 5 "Verfahren des Schälversuches" entfallen, Nummerierung entsprechend angeglichen; d) Abschnitt 6 "T-Schälversuch" (neu Abschnitt 5) überarbeitet; e) Abschnitt 7 "Schältrennversuch" (neu Abschnitt 6) überarbeitet; f) Abschnitt 8 "Quetschversuch" (neu Abschnitt 7) überarbeitet; g) Abschnitt 9 "Prüfbericht" (neu Abschnitt 8) überarbeitet; h) Bild 4 entfallen, alle übrigen Bilder überarbeitet; i) Formelzeichen und Abkürzungen in Tabelle 1 überarbeitet; j) Norm den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.