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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren für und die Mindestanforderungen an die bakterizide Wirkung von chemischen Desinfektionsprodukten und antiseptischen Produkten fest, die bei Verdünnung in Wasser standardisierter Härte oder - im Falle gebrauchsfertiger Produkte - in Wasser als homogenes und physikalisch stabiles Präparat vorliegen. Die Produkte können nur bei einer Konzentration von höchstens 80 % geprüft werden, da durch die Zugabe der Prüfkeime und der Belastungssubstanz immer eine bestimmte Verdünnung auftritt.
Mit diesem Suspensionsversuch soll festgestellt werden, ob ein chemisches Desinfektionsmittel oder Antiseptikum in den im Anwendungsbereich beschriebenen Bereichen eine bakterizide Wirkung aufweist oder nicht. Dieser Laborversuch berücksichtigt praktische Anwendungsbedingungen für das Produkt, einschließlich Einwirkzeit, Temperatur, Prüfkeimen und Belastungssubstanzen, d. h. Bedingungen, die die Wirkung des Produkts in praktischen Situationen beeinflussen können.
Die Norm gilt für Produkte, die im Lebensmittelbereich, in der Industrie, im Haushalt und in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden; ausgenommen sind Bereiche und Situationen, in denen die Desinfektion medizinisch angezeigt ist und Produkte, die auf lebenden Geweben verwendet werden, hier wiederum außer denen, die zur Handhygiene in den vorstehend genannten Bereichen verwendet werden.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 057-02-03 AA "Desinfektionsmittel Tierhaltung/Lebensmittelbereich (DTL)" im Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1276:1997-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1276:2019-11 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1276 Berichtigung 1:2010-11 .
Gegenüber DIN EN 1276:1997-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich präzisiert; b) Begriff "bakreriostatische Wirkung" ergänzt; Begriffe "niedrige und hohe Belastung" gestrichen; c) Anforderungen zur Bebrütungstemperatur der Prüfkeime wurden ergänzt; d) Anforderungen an Verfahren zur Beurteilung der bakteriziden Wirkung des Produktes wurden überarbeitet (5.5), z. B. die Validierungssupension sowie die Anforderungen an deren Bebrütung und Auszählung neu aufgenommen; e) Anforderungen an Versuchsdaten und Berechnung (5.6) überarbeitet; f) Anforderungen an die Verifizierung der Verfahrensweise (5.7) neu aufgenommen; g) Anhang (normativ) zur Validierung des Verdünnungs-, Neutralisations- und des Membranfiltrations-verfahrens gestrichen; h) Anhang C (informativ) zu Verdünnungs-, Neutralisations- und Membranfiltrationsverfahrens neu; i) Anhang zu Prüfbericht (informativ) überarbeitet; j) neuer informativer Anhang zur Präzision des Prüfergebnisses aufgenommen; k) Anhang F (informativ Informationen zur Anwendung und Interpretation von Europäischen Normen über chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika gestrichen; l) Norm wurde redaktionell überarbeitet.