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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kinderlaufhilfen fest, die von einem Alter an verwendbar sind, in dem das Kind schon selbstständig sitzen kann, bis zu dem Alter, in dem es selbstständig laufen kann. Dieses Dokument gilt nicht für Kinderlaufhilfen zu therapeutischen Zwecken und Heilbehandlungen und für Kinderlaufhilfen, bei denen das Kind von aufblasbaren Teilen gestützt wird. Spielzeuge (zum Beispiel Aufsitzspielzeuge oder Rutschspielzeuge, die gewöhnlich für Kinder zum Laufen ohne Unterstützung vorgesehen sind) werden in diesem Dokument nicht behandelt. Wenn eine Kinderlaufhilfe mehrere Funktionen hat oder zu einer anderen Funktion umgebaut werden kann, gelten dafür die zutreffenden Europäischen Normen. Dieses Dokument (EN 1273:2020+A1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC252 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR(Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-03 AA „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Sitzen, Pflegen, Schützen, Liegen und Transportieren“ im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1273:2020-11 .
Gegenüber DIN EN 1273:2020-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Grenzwert für Aluminium in Tabelle 1 aktualisiert; c) Unterabschnitt 8.9.1.2.1 geändert; d) Unterabschnitt 8.9.1.2.2 geändert; e) Unterabschnitt 9.1 geändert; f) Unterabschnitt 9.4 um einen weiteren Absatz ergänzt; g) Anhang C von normativ zu informativ geändert; h) erster Absatz im Anhang C geändert; i) neuer Anhang ZA hinzugefügt; j) Norm redaktionell überarbeitet; k) eine Nationale Fußnote zu Tabelle 2 hinzugefügt.