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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Europäischen Norm EN 1270 war die Festlegung eines Lochbildes zur Befestigung des Rings am Spielbrett, das in Deutschland unbedingt erforderlich ist, nur in einem informativen Anhang wiedergegeben. Die Norm wurde in Zusammenarbeit mit der FIBA, dem Internationalen Basketballverband, erarbeitet. Schon bald nach der Herausgabe von EN 1270 wurden von der FIBA einige technische Änderungen eingeführt, die in einer Änderung veröffentlicht wurden. Da zu der Änderung noch einige Kommentare hinzugekommen waren, beschloss das CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitgeräte" auf Vorschlag der WG 22 "Turn- und Spielfeldgeräte", die Norm zu überarbeiten. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden weitere Änderungen der FIBA berücksichtigt. Deutschland nutzte die Gelegenheit, das Lochbild in Zusammenarbeit mit der FIBA so zu gestalten, dass es für alle weltweit relevanten Konstruktionen passt. In dem Zusammenhang brachte Deutschland auch eine Anwendungsempfehlung ein, die den Anwendern dazu dient, für ihren Zweck den richtigen Typ und die richtige Klasse nach EN 1270 auszuwählen. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Norm wurden die Ballwurf-Übungsanlagen ausgeschlossen, und im nationalen Anhang wurde eine an die Anwender gerichtete warnende Information einschließlich eines Musters für einen grafischen Warnhinweis aufgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1270:2000-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1270:2008-10 .
Gegenüber DIN EN 1270:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionell unter europäischen Gesichtspunkten überarbeitet; b) neues Bild "Ring-Befestigungsplatte" als Bild 10, dafür Wegfall von Bild A.3; c) durch neues Bild 10 verschiebt sich die Bildnummerierung; d) Aufnahme der Auswahltabelle für Basketballgeräte als Anhang B; e) Ausschluss von Ballwurf-Übungsanlagen im Anwendungsbereich und Schilderung des Zwecks von solchen Anlagen in einer Anmerkung; f) Aufnahme einer Warn-Infomation bezüglich Ballwurf-Übungsanlagen für die Anwender im nationalen Anhang.