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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Griffigkeit bei 60 km/h nach dem Polieren während einer festgelegten Anzahl an Übergängen auf Oberflächen von Asphaltproben beziehungsweise zur Verfolgung der Entwicklung der Griffigkeit in Abhängigkeit von der Anzahl der Übergänge fest. Die verwendeten Probekörper werden entweder im Labor hergestellt oder sind vor Ort entnommene Bohrkerne. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-49:2014-05 .
Gegenüber DIN EN 12697-49:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Möglichkeit der Verfolgung der Entwicklung des FAP-Wertes in Abhängigkeit von der Anzahl der Übergänge; b) Änderung der normativen Verweisung auf ISO 48-4 zur Bestimmung der Shore-Härte; c) Umformulierung der Definition von „Übergang“ und Aufnahme von Informationen in Form einer Anmerkung zum Begriff; d) Aufnahme des Symbols „μ“ und Umformulierung der Definition von „μFAP“; e) Ergänzung der Anforderung, die Prüfung unter bestimmten Temperatur- und Luftfeuchtebedingungen im Labor durchzuführen; f) Aufnahme einer Verweisung auf Anhang A; g) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen in Bezug auf die Lagerung der Polierwalzen; h) Umformulierung der Überschrift und Korrektur der Einheit des Trägheitsmoments; i) Änderung der Toleranz für das Messen des Moments; j) Änderung der Kriterien für die Elastizität des Gleitgummis. Streichung der Tabelle 1 und des folgenden Absatzes. Entsprechende Nummerierung der folgenden Tabellen; k) Korrektur des Wertes des Rotationsradius in Bild 4; l) Umformulierung der Überschrift und Ergänzung einer Anforderung an den μref Wert; m) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen an die Sandstrahlausrüstung; n) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen an das Quarzmehl; o) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen an das Wasser-Quarzmehl-Gemisch; p) Streichung der Anmerkung zum Lieferanten von Korund; q) Aufnahme eines neuen Unterabschnitts „7.1.1 Allgemeines“. Entsprechende Nummerierung der folgenden Unterabschnitte; r) Angabe, ob das Sandstrahlen in Übereinstimmung mit der Prüfung stattgefunden hat, und/oder Produktkontext; s) Umformulierung des Stahlstrahlverfahrens und Änderung der Lagerungsposition; t) Änderung der Anforderung an die Dicke und der Lagerungsposition; u) Erweiterung der Beschreibung des Poliervorgangs in Bezug auf die Lagerung, das Wasser-Quarzmehl-Gemisch und das Waschen; v) Aufnahme der obligatorischen Überprüfung des Messgerätes vor der Prüfung; w) Aufnahme zusätzlicher Festlegungen in Bezug auf das Ausbringen des Wassers und die Vergleichsplatte; x) Umformulierung des ganzen Abschnitts zur Verbesserung der Klarheit und Konsistenz; y) Modifizierung des Kriteriums für die Validierung der Prüfung; z) Korrektur der Anzahl der Dezimalstellen für FAP, Aufnahme der Walzennummern, des Sandstrahlens und der Kurve FAP = f(Übergänge).