Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt Verfahren zur Herstellung von Probekörpern aus Asphalt mittels Schlagverdichtung fest. Diese Probekörper werden hauptsächlich zur Bestimmung der Raumdichte und anderer technologischer Kennwerte, wie zum Beispiel der Marshall-Stabilität und des Marshall-Fließwertes nach EN 12697-34, verwendet. Dieses Dokument gilt für Asphalt (sowohl im Labor hergestellten als auch auf der Baustelle entnommenen Asphalt) mit einem Siebrückstand von maximal 15 % (Massenanteil) auf einem 22,4-mm-Sieb sowie ohne Rückstand auf einem 31,5-mm-Sieb. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-30:2012-06 .
Gegenüber DIN EN 12697-30:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde so geändert, dass das Verfahren nun nicht mehr ausschließlich auf Heißasphalt anwendbar ist; b) [2] Änderung zu undatierter Verweisung auf EN 12697-35 einschließlich Änderung des Titels; c) [2] Änderung der Titel von EN 12697 10 und EN 12697-27 (Heißasphalt gestrichen); d) [4] Änderung zu undatierter Verweisung auf EN 12697-35; e) [5.1.1] und [5.2.1] aus Gründen der Deutlichkeit wird "selbst zusammengestellt" aus der ANMERKUNG gestrichen; f) [5.2.2.2] letzter Absatz wurde zur aktuellen ANMERKUNG hinzugefügt; g) [Bild 5] ANMERKUNG 3 wurde in normalen Text umgewandelt; h) [7] Streichung der Beschreibung für die Menge des Mischguts für die Probekörperherstellung, welche nicht mehr sein durfte als für 4 Proben erforderlich; i) [8.2] Streichung des vollständigen Textes und Ersatz durch eine allgemeine Verweisung auf EN 12697-35, um widersprüchliche Anforderungen mit EN 12697-35 zu vermeiden; j) [8.5] Neuer Absatz hinzugefügt mit Beschreibung zur Verwendung verschiedener Anzahlen von Schlägen; k) [8.7] ANMERKUNG wurde gestrichen und als normaler Text in den neuen Absatz [8.5] eingefügt.