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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Eindringtiefe von Gussasphalt und anderer Asphaltarten bei Beanspruchung mit einem zylindrischen Stempel mit kreisförmiger ebener Grundfläche fest. Dieses Dokument gilt für Gesteinskörnungen mit einer maximalen Nenngröße gleich oder kleiner als 16 mm. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-20:2012-06 .
Gegenüber DIN EN 12697-20:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel der Normenreihe wurde geändert, sodass diese nicht mehr ausschließlich für Heißasphalt gilt; b) [allgemein] redaktionelle Aktualisierung nach aktueller Standardvorlage; c) [Abschnitt 2] Verweisungen auf EN 13108-1, EN 13108-2, EN 13108-3, EN 13108- 4, EN 13108-5 und EN 13108-7 gestrichen, da keine Bezugnahme darauf erfolgt, ISO 48, Rubber, vulcanized or thermoplastic - Determination of hardness (hardness between 10 IRHD and 100 IRHD) wurde durch ISO 48-2, Rubber, vulcanized or thermoplastic - Determination of hardness - Part 2: Hardness between 10 IRHD and 100 IRHD ersetzt; d) [Abschnitt 3] in Übereinstimmung mit den ISO/IEC-Direktiven - Teil 2 wurde ein neuer Abschnitt eingefügt: 3 Begriffe. Die nachfolgenden Unterabschnitte wurden entsprechend neu benummert; e) bei den folgenden Änderungen wird die neue Abschnittsnummer in [ ] und die entsprechende Abschnittsnummer in der Vorgängerausgabe in ( ) angegeben; f) [4.1.8] (3.1.8) Silikonöl wurde als Beispiel für ein Trennmittel hinzugefügt; g) [4.1.9] (3.1.9) Bild 1: Korrektur der Toleranzen der Metallform auf (±0,5) nach [4.1.1] (3.1.1); h) [4.2.1.1] (3.2.1.1) für die Messuhr wurde eine Fehlergrenze von ±0,1 mm eingeführt; i) [4.2.5] ISO 48 wurde durch ISO 48-2 ersetzt; j) [5.3] (4.3) zwei Anmerkungen wurden gestrichen; k) [6.3.1] (5.3.1) die Toleranz für Kantenlänge und Höhe eines Probekörpers wurde nach [4.1.1] (3.1.1) auf (70,7 ± 0,5) mm vereinheitlicht; l) [6.3.2.2] (5.3.2.2) die Verweisung auf "zur vom Hersteller angegebenen Temperatur" wurde gestrichen, da sie von EN 12697-35 abgedeckt ist; m) [6.3.2.3] (5.3.2.3) der Satz hinsichtlich der Temperaturgrenze von 240 °C wurde gestrichen. Unterabschnitt [6.3.2.3] (5.3.2.2) bezieht sich auf EN 12697-35. Die entsprechende Anmerkung wurde gestrichen; n) [6.3.3] (5.3.3) die Temperaturbeschränkung auf 240 °C wurde gestrichen. Der Unterabschnitt bezieht sich auf EN 12697-35; o) [Abschnitt 7] (Abschnitt 6) Anweisung für die Wiederholung einer Prüfung eingefügt; EN 12697-35; p) [Abschnitt 8] (Abschnitt 7) Absatz zum zulässigen Unterschied gestrichen.