Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Kornverlusts von offenporigem Asphalt fest. Der Kornverlust wird anhand des Massenverlusts von offenporigen Asphaltproben nach Beanspruchung im Los-Angeles-Prüfgerät beurteilt. Diese Prüfung ermöglicht die Abschätzung des Abriebwiderstandes von offenporigem Asphalt. Die Prüfung gilt für im Labor verdichtete zylindrische Probekörper aus offenporigem Asphalt mit einer maximalen Korngröße von 22,4 mm. Sie spiegelt nicht die Abriebwirkung durch Spikereifen wider.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-17:2007-10 .
Gegenüber DIN EN 12697-17:2007-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) für die Bestimmung der Eignung des Probekörpers (4.2) wurde von der Größe (Durchmesser/Höhe des Probekörpers) zur Masse gewechselt; b) Änderung von Unterabschnitt 4.3 zu einer Beschreibung der Herstellung von Probekörpern und Bohrkernen bei der Verwendung von Asphalt mit einer Korngröße über 16 mm. Text aus Abschnitt 4.3 wurde in Abschnitt 4.4 verschoben und zur Bestimmung der Rohdichte wurde eine Verweisung auf EN 12697 5 aufgenommen. c) neuer Unterabschnitt 4.5; detaillierte Definition der Lagerungsdauer mit erklärender Anmerkung wurde aufgenommen; d) im Prüfbericht wurden das Alter der Probe und die Lagerungsbedingungen aufgenommen (Abschnitt 7); e) Unterabschnitt 6.3, einschließlich der Anmerkung, wurde gestrichen. Der Hohlraumgehalt und die Dichte sind stets anzugeben. (Die Anmerkung wurde nach 4.4 verschoben); f) Abschnitt 7. Im Spiegelstrich e) wurden die Worte "falls gefordert" entsprechend der Streichung von Unterabschnitt 6.3 gestrichen.