Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument beschreibt Prüfverfahren zur Bestimmung des löslichen Bindemittelgehaltes in Proben aus Asphalt. Die beschriebenen Prüfverfahren sind zur Qualitätskontrolle während der Herstellung des Mischgutes sowie zur Überprüfung der Übereinstimmung mit einer Produktspezifikation geeignet. Zur Untersuchung von Mischgut, das modifizierte Bindemittel enthält, sollten die Hinweise in Anhang D beachtet werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-1:2006-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12697-1:2020-05 .
Gegenüber DIN EN 12697-1:2006-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezüglich der Rückgewinnung des mineralischen Füllers wurde eine Anmerkung aufgenommen, dass der Rückstand vom Lösemittel und von der verwendeten Prüfeinrichtung abhängt. b) Die Verwendung eines Exsikkators ist freigestellt, und das Verfahren zum Erreichen eines feuchtefreien Klimas ist nicht festgelegt. c) Die Definition der Massenkonstanz wurde geändert. d) Die alternativen Verfahren zur Bestimmung des Bindemittelgehalts wurden erweitert. e) Sofern erforderlich, wurden die Volumeneinheiten von mm3 in 103 mm3 geändert. f) In Anhang B: Aufnahme einer Anmerkung, dass sichergestellt sein muss, dass das Bindemittel sich gut löst. g) In Anhang B: Änderung der Dichte von Perchlorethylen von (1,6 0,05) g/cm3 bei 24 °C in (1,6 0,05) Mg/m3 bei 20 °C. h) In Anhang B: Mehrere der in den Fülltrichter eingesetzten Siebe dürfen zusammen gewogen werden. i) In Anhang B: Bei der Wiederholung des Verfahrens mit der Durchflusszentrifuge unter Anwendung des zweiten Bechers wurde der Durchfluss halbiert. j) In Anhang B: Aufnahme einer Anmerkung, dass bei einigen Zentrifugen mit höherem Fassungsvermögen der zweite Zentrifugiervorgang nicht erforderlich ist. k) In Anhang C: Es wird ergänzt, dass M2 die Masse der mineralischen Feinstoffe darstellt. l) In Anhang C: Die Vorgehensweise zur Sammlung des rückgewonnenen Bindemittels wurde ergänzt. m) In Anhang D: Aufnahme einer Anmerkung, dass eine gute Löslichkeit von polymermodifizierten Bindemitteln nicht zwangsläufig bedeutet, dass eine gute Extraktion solcher Bindemittel aus dem Asphalt sichergestellt ist. n) In Anhang D: Die Erläuterungen zu den verschiedenen Lösemitteln wurden ergänzt. o) In Anhang D: Die Extraktionsrate wird nicht mehr geprüft, sondern so eingestellt, dass das Lösemittel nicht überfließt. p) In Anhang D: Die Ausnahmen bezüglich der Geräte und der Zentrifugenextraktion wurden gestrichen und es wurden Anmerkungen aufgenommen. q) In Anhang D: Aufnahme einer Anmerkung zur Durchflusszentrifuge. r) In Anhang D: Änderung der Erläuterungen zu den Präzisionsdaten.