Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Der Zweck dieser Europäischen Norm ist es, die funktionalen Sicherheitsanforderungen der Ausrüstung festzulegen, die bei Steuergeräten für Straßenverkehrs-Signalanlagen genutzt werden. Das bezieht sich auf die Steuerung von Lichtsignalen für den Straßenverkehr und alle damit in Verbindung stehenden signalgeregelten Verkehrsbewegungen. Hauptanliegen ist dabei der Schutz von Personen und Objekten gegen Gefahren durch unverträgliche Signalgebungen für den Straßenverkehr. Diese Europäische Norm legt die funktionalen Sicherheitsanforderungen an die Steuergeräte für Straßenverkehrs-Signalanlagen fest. Sie ist auf fest und vorübergehend errichtete Steuergeräte für Straßenverkehrs-Signalanlagen und auf ortsveränderliche Anlagen zur Verkehrssteuerung anwendbar; ausgenommen sind ortsveränderliche Signalanlagen zur Verkehrssteuerung, die nur wechselseitige (alternierende) Fahrspuren/Fahrspuren an Engstellen ohne die Regelung querender Fahrzeug- oder Fußgängerbewegungen steuern. Steuergeräte für Straßenverkehrs-Signalanlagen, die durch diese Europäische Norm festgelegt sind, sind zur sicheren Steuerung des unverträglichen Straßenverkehrs durch Fahrzeuge und Fußgänger erforderlich, zum Beispiel Kreuzungssignalisierungen, Fußgängerüberwege, Engstellen-Signalisierungen, Signalisierungen für den öffentlichen Personenverkehr. Die elektrischen Sicherheitsanforderungen und zusätzlichen Verkehrssicherheitsanforderungen, die Schnittstellen mit externen Geräten sowie die Prüfverfahren zum Nachweis der Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm sind in EN 50556 enthalten. Für eine vollständige Anwendbarkeit dieser Europäischen Norm sowie auch von EN 50556, werden die nationalen Normungsorganisationen gebeten, die Auswahl der Klassen festzulegen, die für ihre nationalen Anforderungen relevant sind. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-24 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FGSV/FNL/FNF, Anlagen zur Verkehrssteuerung (SpA zu CEN/TC 226/WG 4)" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12675:2000-12 .
Gegenüber DIN EN 12675:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung des Ausschlusses von ortsveränderlichen Straßenverkehrs-Signalanlagen im Anwendungsbereich; b) Verdeutlichung der Handhabung von Klassen auf nationaler Ebene im Anwendungsbereich; c) Aktualisierung der Verweisungen auf die Norm EN 50556; d) in 3.9 wurde die Einschränkung der Steuerung per Hand durch einen Bediener gestrichen; e) in 3.12 wurden die Betriebsarten eines Steuergeräts für Straßenverkehrs-Signalanlagen umbenannt und neu geordnet; f) in 3.29 wurde eine Definition der Taktfrequenz (Zeitbasisfrequenz) entworfen; g) in 3.32 wurde die Definition des Steuergeräts für Straßenverkehrs-Signalanlagen durch die Überwachungsfunktion erweitert; h) in 3.34 wurde eine Definition der Logik des Steuergeräts für Straßenverkehrs-Signalanlagen entworfen; i) in 4.2 wurden die Anforderung an den Selbsttest beim Einschalten verallgemeinert; j) in 4.3 wurden die Anforderung an kontinuierliche Diagnoseprüfungen verallgemeinert; k) in 4.7.1 wurde für die Klasse CB1 die Streichung der Beschränkung auf Fahrzeug-Signalgruppen vorgenommen; l) in 4.9 wurden die Anforderung an sicherheitsrelevante Zeiten verdeutlicht; m) in 5.2 wurde die Anforderung zur Beibehaltung des Betriebs der Echtzeituhr und der Wartungseinrichtungen für den Fall eines verkehrsgefährdender Fehler gestrichen; n) in 5.4 wurde eine Neunummerierung und Berichtigung der Liste der notwendigerweise aufzuzeichnenden Fehler vorgenommen; o) in Abschnitt 6 wird die notwendige Benutzerdokumentation auf die Bedürfnisse des sicheren Betriebs und Services beschränkt; p) in 6 f) erfolgte eine Ersetzung des Begriffs "Programmiermöglichkeiten" durch "Tools"; q) in Abschnitt 7 wurden die Anforderungen an die Kennzeichnung allgemeiner formuliert, um auch vor Ort reprogrammierbare Speicher zu erfassen; r) im Anhang A wurden die Abweichungen zu nationalen Vorschriften für die Niederlande gestrichen; s) redaktionelle Überarbeitung.